Ausbildungsplatz Rechtsanwaltsfachangestellte - 2 Stellen
Ausbildungsplatz Rechtsanwaltsfachangestellte/r Standort Düsseldorf - 2 Stellen zu vergeben
Wir sind eine verkehrsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei, die papierlos arbeitet. Diktate vom Band gibt es bei uns nicht. Der Kontakt zum Mandant steht an erster Stelle. Wir sind ein recht junges Team mit zwei Rechtsanwaltsfachangestellten und einer Auszubildenden, die am 01.08.2012 mit der Ausbildung begonnen hat. Am Standort Düsseldorf sind zwei Rechtsanwältinnen und zwei Rechtsanwälte tätig. Gerne beginnen Sie früher mit Ihrer bezahlten Tätigkeit bei uns.
Wir brauchen Verstärkung und würden uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung (im Idealfalle online) freuen, wenn Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Bewerbungsschreiben
- Kopien der letzten zwei Schulzeugnisse,
- Praktikumsnachweise, et cetera
Die Tätigkeit im Überblick
Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwälte und -anwältinnen bei rechtlichen Dienstleistungen. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten aus.
Bei uns beschränkt sich die Tätigkeit nicht auf das Abtippen von Diktaten. Hier führen die Rechtsanwaltsfachangestellten die direkte Kommunikation mit dem Mandanten. Sie holen wichtige Informationen im Gespräch mit dem Mandanten ein, vereinbaren Besprechungstermine, überwachen Fristen und bearbeiten im Team den Posteingang. Sie werden im Verkehrsrecht so ausgebildet, dass Sie auf diesem Gebiet nach kurzer Zeit mehr Wissen hierüber besitzen, als einige Rechtsanwälte. In einem weiteren Schritt entwerfen Sie Klageschriften.
Nette Kolleginnen und Kollegen inklusive. Jede und jeder muss sich auf den Anderen verlassen können. Nur in einem funktionierenden Team können die rechtlichen Interessen effektiv vertreten werden.
Könnte dieser Beruf zu mir passen?
Rechtsfragen und Gesetzen sind interessant, die Arbeit mit Kundinnen und Kunden bereitet mir Freude, Teamwork ist mir wichtig.
Ein freundliches und verbindliches Auftreten ist für mich selbstverständlich. Wechselnde Tätigkeiten und neue Aufgaben interessieren mich.
Ausbildungsbeginn und Ausbildungsdauer
Beginn ist jeweils der 1. August beziehungsweise der 1. September eines Jahres. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Bei uns können Sie vorher anfangen und sofort Gehalt verdienen.
Zusätzliche Leistungen
Abschlussprämie in Höhe von 1.200,00 EUR bei Bestehen der Abschlussprüfung beim ersten Versuch als Jahrgangsbeste/r.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet in folgender Berufsschule statt:
Max-Weber-Berufskolleg
Kaufmännische Schule der Stadt Düsseldorf
Suibertusstraße 163 bis 165
40223 Düsseldorf
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie einfach an: 02 11 / 280 646 - 0
Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie zum Berufsbild
Rechtsanwaltsfachangestellter ist ein Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Jahren. Die Regelung der Ausbildung ist in der „Verordnung zur Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten […]“ (ReNoPat-AusbV) vom 23. November 1987 in der Fassung vom 17. Dezember 2008 enthalten.
Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung rechtlich vorgeschrieben. In der Praxis ist es aber so, dass bei der Einstellung überwiegend ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt wird. Die Anzahl der Abiturienten steigt auch in diesem Beruf. Insbesondere Sprachkenntnisse sind von Vorteil. Zwischen dem ausbildenden Rechtsanwalt und den Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen, der von der zuständigen Rechtsanwaltskammer durch die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse legalisiert wird.
Die Ausbildungszeit kann bei entsprechender Vorbildung und berufsschulischen Leistungen verkürzt werden. Die Ausbildungsvergütung beträgt im Jahr 2008 maximal etwa:
400–500 € im 1. Ausbildungsjahr,
450–550 € im 2. Ausbildungsjahr und
500–600 € im 3. Ausbildungsjahr.
Allerdings ist festzuhalten, dass bestimmte Sätze nicht festgelegt sind, sondern nur eine angemessene Vergütung zu zahlen ist. Die Rechtsanwaltskammern nennen nur Mindestsätze, deren Unterschreiten dazu führt, dass die Vergütung als unangemessen betrachtet werden muss. Je nach Region kann also im 1. Lehrjahr auch nur eine Vergütung i. H. v. rund 260 € im Monat bezahlt werden.
Die Ausbildung umfasst alle Arbeiten, die in einer Anwaltskanzlei anfallen. Dazu gehören z. B. Aktenführung, Mandantenempfang und Mandantentelefonate, Wiedervorlagen, Erledigung von Schriftverkehr nach Diktat oder eigenständig, Überwachung von Terminen, Berechnung von Fristen, Buchung von Geldein- und -ausgängen, Führen des Terminkalenders, Vorbereiten von Mandantenbesprechungen und Zwangsvollstreckungen, das Organisieren von Geschäftsreisen und vieles andere mehr.
Nach Beendigung der Ausbildung erfolgt oft die Festanstellung bei einem Anwalt. Hier übernehmen Rechtsanwaltsfachangestellte die erlernten, vielfältigen Aufgaben. Darüber hinaus können sie sich zum „geprüften Rechtsfachwirt“ weiterbilden.
Bis 1995 lautete die offizielle Berufsbezeichnung Rechtsanwaltsgehilfe/-gehilfin.
Quelle: Wikipedia
