Fahrtkosten, Reparaturen

Gerade private Vermieter, die sich nicht eines Verwalters bedienen, lösen Probleme mit Mieter häufig selbst. So werden kleinere Reparaturen, Wohnungsabnahmen oder die Besprechung der Betriebskostenabrechnung vom Vermieter selbst am Mietobjekt erledigt. Die aufgewendeten Fahrtkilometer werden aber nur selten erfasst, obgleich diese als Werbungskosten von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden können. Erfassen Sie daher stets die gefahrenen Kilometer, die im Rahmen der Vermietung anfallen. Sie können diese pauschal mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer oder bei entsprechendem Nachweis mit dem tatsächlichen Aufwand ansetzen.
 
Ist das Mietobjekt weiter entfernt, so können zudem Verpflegungspauschalen angesetzt werden.
 
Kleinere Reparaturen, die nicht vom Mieter erstattet bzw. in der Betriebskostenabrechnung angesetzt werden können, sind als Erhaltungsaufwendungen Werbungskosten, die ebenfalls steuerlich abgesetzt werden können. Erfassen Sie hier nicht nur die Rechnung der Handwerker, sondern auch Kleinteile, die Sie selbst besorgt haben und natürlich die angefallene Fahrtstrecke. Renovierungskosten, die erforderlich werden, weil Mieter auf Grund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel aus der Wohnung ausgezogen sind, ohne zu renovieren, können ebenfalls als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Abschreibung

Vermieter sollten Ihre Steuererklärungen darauf hin überprüfen, ob in die Anlage V jeweils die Abschreibungen für das Mietobjekt eingetragen wurden. Dabei sollten auch die entsprechenden Vordrucke der Vorjahre überprüft werden, denn eine Steuererklärung, bei dem die Eintragung der entsprechenden AfA vergessen wurde, ist unrichtig. Hat das Finanzamt dieses übersehen, ist eine offenbare Unrichtigkeit gegeben, wie das Finanzgericht Baden-Würtemberg mit Urteil vom 21.02.2006 (Az.: 1 K 212/02) nun entschied. Die offenbare Unrichtigkeit ist nach Ansicht des Finanzgerichtes dadurch entstanden, dass das Finanzamt übersehen hat, dass keine Angaben zur AfA in der Steuererklärung enthalten sind.
 
Sollten Sie zu steuerlichen Sachverhalten rund um die Vermietung Fragen haben, so können Sie uns gerne ansprechen.