2. Die Selbstständigkeit

Das Arbeitsverhältnis muss zudem abgegrenzt werden zur selbstständigen Tätigkeit. Ein wesentliches Abgrenzungskriterium dabei ist, ob der zur Dienstleistung verpflichtete im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Sobald eine Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Art der Tätigkeit gegeben ist, spricht dies für ein Arbeitsverhältnis, dass heißt für eine abhängige Tätigkeit.

3. Angestellte und Arbeiter

4. Leitende Angestellte

5. Gesetzliche Vergütung, § 612 BGB

6. Betriebsübergang, § 613 BGB

7. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

a) Kündigungsfrist

b) Schriftform

8. Sonstige Schutzpflichten

II. Vertragliche Vereinbarungen

1. Vertragsverhandlungen

2. Befristetes Arbeitsverhältnis

3. Probezeit

4. Kündigungsfristen

5. Arbeitsort

6. Arbeitszeit

7. Tätigkeitsbereich

8. Ausschlussfristen

9. Beginn des Arbeitsverhältnisses

10. Sondervergütung, Tantieme, Gratifikation

11. Lohnfortzahlung

12. Nebentätigkeit

13. Pfändungsklauseln, Abtretungsverbote

14. Urlaubsanspruch

15. Wettbewerbsverbot

16. Steuerliche Regelungen

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