Kündigungsschutz und Prozess

Wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, beginnt nicht nur der Lauf der Kündigungsfrist, sondern auch bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes der Lauf der Klagefrist von 3 Wochen, innerhalb welcher die Klage, gerichtet auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, eingereicht werden muss.

Einige Hinweise zur Kündigungsschutzklage und zum Ablauf des Prozesses finden Sie hier:

1. Das Kündigungsschutzgesetz

2. Kündigungsarten

3. Die Sozialauswahl

4. Der Kündigungsschutzprozess

5. Checkliste: Unterlagen/Infos zur Kündigungsschutzklage

 Weitergehende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie hier:

- Das Arbeitsverhältnis, die gesetzlichen Regelungen

- Der Arbeitsvertrag, die üblichen Klauseln

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