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eBay Recht

Ein eBay-Verkäufer oder Käüfer kann die Löschung einer negativen Bewertung verlangen, sofern es sich bei der Aussage um eine unzutreffende oder auf Grund der verkürzten Form irreführende Tatsachenbehauptung handelt.


Oft kommt es vor, dass einer der Handelspartner eine negative Bewertung bei ebay über den jeweils anderen abgibt. Dann stellt sich die Frage, ob hierdurch durch die negative Bewertung bei ebay eine auf Grund des Kaufvertrags obliegende Nebenpflicht verletzt worden ist. Es gehört zu den Obliegenheiten eines jeden eBay-Nutzers, andere Nutzer unter Berücksichtigung des § 6 Ziff. 3 der eBay-ABG zu bewerten. Ein Kommentar, der negativ und nicht wahrheitsgemäß ist, kann mit negativen Folgen für weitere eBay-Geschäfte verbunden sein. Durch die negative Bewertung kann ein Schaden i.S.d. § 249 BGB entstanden, denn die Bewertung kann Einfluss auf das Bewertungsprofil und damit auf die gegenwärtigen und zukünftigen Einnahmeaussichten haben.

Einen Anspruch auf Zustimmung zur Rücknahme der negativen Bewertung aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 823 Abs. 1, Abs. 2  besteht, wenn es sich um eine unzutreffende oder um eine irreführende Tatsachenbehauptung handelt.
Es ist abzugrenzen von nicht angreifbaren Meinungsäußerungen wie z. B. „nie wieder“ oder von zutreffenden Tatsachenbehauptung wie „,schickt mir falsche Ware“, wenn dies zutreffend ist.

Auch die grundlose Bezeichnung eines Käufers als Spaßbieter im eBay-Bewertungsforum ist beleidigend und gibt dem Verletzten einen Widerrufs- und Unterlassungsanspruch.

Da das eBay-Bewertungsforum jedermann zugänglich ist und ungerechtfertigte negative Bewertungen auch bei einem privaten eBay-Nutzer weitere Geschäftsabschlüsse beeinträchtigen können, beträgt der Streitwert einer Widerrufs- und Unterlassungsklage selbst dann 3000 Euro, wenn der maßgebliche Kaufvertrag nur ein Bagatellgeschäft war (hier: Kaufpreis von einem Euro; AG Koblenz, Urteil vom 21. 6. 2006 - 151 C 624/06).

 

 

Anbei eine Übersicht der regelmäßig anfallenden Kosten bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Die Kosten orientieren sich am so genannten Gegenstandswert und beinhalten eine 1,3 Geschäftsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 2300 VV, eine Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV, sowie 19% Umsatzsteuer (MwSt.) Nr. 7008 VV RVG. Die zu zahlenden Endbeträge können in anderer Höhe ausfallen und stellen keine feststehenden Gebühren dar. Diese Kostentabelle dient nur der Information und stellt keine Vertragsgrundlage dar.

 

0 EUR - 300 EUR = 46,41 EUR
301 EUR - 600 EUR = 83,54 EUR
601 EUR - 900 EUR = 120,67 EUR
901 EUR - 1.200 EUR = 155,30 EUR
1.201 EUR - 1.500 EUR = 186,24 EUR
1.501 EUR - 2.000 EUR = 229,55 EUR
2.001 EUR - 2.500 EUR = 272,87 EUR
2.501 EUR - 3.000 EUR = 316,18 EUR
3.001 EUR - 3.500 EUR = 359,50 EUR
3.501 EUR - 4.000 EUR = 402,82 EUR
4.001 EUR - 4.500 EUR = 446,13 EUR
4.501 EUR - 5.000 EUR = 489,45 EUR
5.001 EUR - 6.000 EUR = 546,69 EUR
6.001 EUR - 7.000 EUR = 603,93 EUR
7.001 EUR - 8.000 EUR = 661,16 EUR
8.001 EUR - 9.000 EUR = 718,40 EUR
9.001 EUR - 10.000 EUR = 775,64 EUR
10.001 EUR - 13.000 EUR = 837,52 EUR

Stellen eines Strafantrages: 350,00 EUR

 

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollte man zur eigenen Sicherheit vor Beauftragung eines Rechtsanwalts prüfen, ob diese die Kosten des Verfahrens vollumfänglich übernimmt. So fern Sie uns beauftragen möchten, finden Sie HIER eine Vollmacht und HIER das Hinweisblatt auf die Kosten. Beide Unterlagen müssen unterzeichnet vorliegen, bevor eine Tätigkeit durch uns erfolgt.

 

Wir benötigen (im Idealfalle als E-Mail):

 

- Angebotstext / Auktion von eBay

- kompletten Schriftverkehr

- Ihre Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

- Daten des Gegners, wenn vorhanden (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

- unterzeichnete Vollmacht

- unterzeichnetes Hinweisblatt

- Daten einer eventuellen Rechtsschutzversicherung im Idealfalle mit erteilter Deckungszusage  

 

 
Haben Sie eine Frage zum Spaßbieter bei ebay? Wollen Sie, dass wir Ihnen helfen? Dann lassen Sie sich ein kostenloses, individuelles Angebot zu Ihrer Anfrage zusenden. Sie erhalten für Sie kostenlos ein Angebot zum Preis, Umfang und Dauer der Bearbeitung. Klicken Sie hier und wählen Sie unter "Ihre Anfrage" bitte den Punkt "Sonstiges" aus.  

 

a) der Käufer meldet sich nicht bei mir (Spaßbieter)


Die Bezahlung und die Abnahme des Kaufgegenstandes sind Pflichten des Käufers. Der Käufer muss nur in Vorleistungspflicht gehen (Zahlung des Kaufpreises), wenn dies vereinbart wurde. Andernfalls heisst es Zug-um-Zug, also Ware gegen Geld. Ist im Angebotstext bei eBay nichts anderes vereinbart worden, muss die Ware am Artikelstandort abgeholt werden, hier muss dann auch die Zahlung des Geldbetrages erfolgen.


Der Käufer sollte, wenn es sich um einen Spaßbieter handelt,  schriftlich (Nachweis, dass das Schreiben bei dem Spaßbieter angekommen ist, aufheben!) aufgefordert werden, den Kaufpreis zu zahlen und die Ware abzunehmen.

 

Hier setzt man eine angemessene Frist (10 - 14 Tage).

 

Will man den Artikel in jedem Fall anderweitig veräußern, sollte in dem Schreiben an den Spaßbieter nicht nur die Aufforderung zur Abnahme und Zahlung stehen, sondern auch darauf hingewiesen werden, dass man nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Artikel anderweitig verkaufe und einen eventuellen Schaden geltend machen werde.

 

Hat man im Angebotstext eine Vertragsstrafe für Spaßbieter vereinbart, so sollte man den Spaßbieter auffordern, diese bis zum Ablauf einer angemessenen Frist zu zahlen.

 

In jedem Fall ist darauf hinzuweisen, dass sich der Spaßbieter nach Ablauf der gesetzten Frist im Verzug befindet.


Läuft die Frist fruchtlos ab oder wünschen Sie, dass wir den Gegner direkt anschreiben,  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

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Anbei eine Übersicht der regelmäßig anfallenden Kosten bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Die Kosten orientieren sich am so genannten Gegenstandswert und beinhalten eine 1,3 Geschäftsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 2300 VV, eine Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV, sowie 19% Umsatzsteuer (MwSt.) Nr. 7008 VV RVG. Die zu zahlenden Endbeträge können in anderer Höhe ausfallen und stellen keine feststehenden Gebühren dar. Diese Kostentabelle dient nur der Information und stellt keine Vertragsgrundlage dar.

 

0 EUR - 300 EUR = 46,41 EUR
301 EUR - 600 EUR = 83,54 EUR
601 EUR - 900 EUR = 120,67 EUR
901 EUR - 1.200 EUR = 155,30 EUR
1.201 EUR - 1.500 EUR = 186,24 EUR
1.501 EUR - 2.000 EUR = 229,55 EUR
2.001 EUR - 2.500 EUR = 272,87 EUR
2.501 EUR - 3.000 EUR = 316,18 EUR
3.001 EUR - 3.500 EUR = 359,50 EUR
3.501 EUR - 4.000 EUR = 402,82 EUR
4.001 EUR - 4.500 EUR = 446,13 EUR
4.501 EUR - 5.000 EUR = 489,45 EUR
5.001 EUR - 6.000 EUR = 546,69 EUR
6.001 EUR - 7.000 EUR = 603,93 EUR
7.001 EUR - 8.000 EUR = 661,16 EUR
8.001 EUR - 9.000 EUR = 718,40 EUR
9.001 EUR - 10.000 EUR = 775,64 EUR
10.001 EUR - 13.000 EUR = 837,52 EUR

Stellen eines Strafantrages: 350,00 EUR

 

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollte man zur eigenen Sicherheit vor Beauftragung eines Rechtsanwalts prüfen, ob diese die Kosten des Verfahrens vollumfänglich übernimmt. So fern Sie uns beauftragen möchten, finden Sie HIER eine Vollmacht und HIER das Hinweisblatt auf die Kosten. Beide Unterlagen müssen unterzeichnet vorliegen, bevor eine Tätigkeit durch uns erfolgt.

 

Wir benötigen (im Idealfalle als E-Mail):

 

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- unterzeichnetes Hinweisblatt

- Daten einer eventuellen Rechtsschutzversicherung im Idealfalle mit erteilter Deckungszusage

 

 
Haben Sie eine Frage zu mangelhafter Ware, die Sie bei ebay gekauft haben? Wollen Sie, dass wir Ihnen helfen? Dann lassen Sie sich ein kostenloses, individuelles Angebot zu Ihrer Anfrage zusenden. Sie erhalten für Sie kostenlos ein Angebot zum Preis, Umfang und Dauer der Bearbeitung. Klicken Sie hier und wählen Sie unter "Ihre Anfrage" bitte den Punkt "Sonstiges" aus.   

 

i)  die Ware, die ich bekommen habe stimmt nicht mit der Beschreibung überein / ist mangelhaft / beschädigt:

- Ware ist beschädigt:

 

Beschädigt bedeutet, dass die Ware durch den Transport Schaden erlitten hat.
Handelt es sich hingegen um einen Schaden, der typischerweise nicht durch den Transport entstanden sein kann, also schon vor Versand vorlag, so ist unter der Rubrik „mangelhaft“ nachzulesen, welche Rechte einem als Käufer zustehen.

 

Ist die Ware also durch den Transport beschädigt worden, so bleibt man als Käufer verpflichtet den vollen Kaufpreis zu zahlen bzw. falls dies bereits geschehen ist, hat man keinen Rückzahlungsanspruch.

Anderes gilt jedoch für den Fall, dass die Beschädigung darauf zurückzuführen ist, dass der Verkäufer die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt hat. Dann hat man einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer auf Zahlung der Reparaturkosten. Diesen sollte man schriftlich (Belege aufheben, dienen als Nachweis) dem Verkäufer gegenüber geltend machen. Kommt der Verkäufer der Zahlung nicht nach, so wenden sie sich bei Bedarf an uns. Am Textende erfahren Sie mehr über den Ablauf des Verfahrens.

 

 

Falls die Ware versichert war und die Versicherung zur Zahlung verpflichtet ist, so hat man einen Abtretungsanspruch gegen den Verkäufer bzw. einen Zahlungsanspruch, falls die Versicherung bereite an den Verkäufer geleistet haben sollte. Kommt der Verkäufer seiner Abtretungsverpflichtung nach, so sollte man unverzüglich die Abtretung der Versicherung bekanntgeben, damit diese nicht mehr mit befreiender Wirkung an den Verkäufer leisten kann.
Den Abtretungsanspruch bzw. Zahlungsanspruch sollte man schriftlich  (Belege aufheben, dienen als Nachweis) dem Verkäufer gegenüber geltend machen.
Kommt der Verkäufer der Zahlung nicht nach, so wenden sie sich bei Bedarf an uns (siehe unten).

 

- Ware ist mangelhaft / stimmt nicht mit Beschreibung überein:

Mangelhaftigkeit bedeutet, dass die Ware bereits zu dem Zeitpunkt des Versandes nicht die vereinbarte bzw. übliche Beschaffenheit aufgewiesen hat.
Auch liegt ein Fall der Mangelhaftigkeit vor, wenn der Verkäufer eine andere Ware geschickt hat.

Ist die Ware mangelhaft, so stehen einem als Käufer bestimmte Gewährleitungsrechte zu.
Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn kein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist. Regelmäßig wird bei einem Privatverkauf der Verkäufer jedoch einen solchen in sein Angebot aufgenommen haben.
Allerdings gilt auch ein – laut Angebot des Verkäufers – vollumfänglicher Gewährleistungsausschluss nicht für die Fälle, in denen die vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
Fazit: stimmt die Ware also nicht mit den Angaben überein, die der Verkäufer in seinem Angebot gemacht hat, oder wurde gar eine andere Ware geschickt, so stehen einem als Käufer sämtliche Gewährleistungsrechte zu.

Nun kann man, wenn man die Ware trotzdem behalten möchte, den Kaufpreis mindern und von dem Verkäufer einen entsprechenden Teil des gezahlten Kaufpreises zurückfordern. Dies teilt man dem Verkäufer schriftlich mit (Belege aufbewahren).

Möchte man den Gegenstand hingegen nicht behalten, so muss man trotzdem dem Verkäufer zunächst schriftlich (aufbewahren, dient als Nachweis) auffordern die Ware nachzubessern und ihm hierfür eine angemessene Frist (14 Tage) setzen. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann man von dem Kaufvertrag zurücktreten (schriftlich) und einen eventuellen Schaden geltend machen. Dann ist der Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgewähr der Ware verpflichtet.


Dies sollte man schriftlich (Belege aufheben, dienen als Nachweis) dem Verkäufer gegenüber geltend machen.
 

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Anbei eine Übersicht der regelmäßig anfallenden Kosten bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Die Kosten orientieren sich am so genannten Gegenstandswert und beinhalten eine 1,3 Geschäftsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 2300 VV, eine Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV, sowie 19% Umsatzsteuer (MwSt.) Nr. 7008 VV RVG. Die zu zahlenden Endbeträge können in anderer Höhe ausfallen und stellen keine feststehenden Gebühren dar. Diese Kostentabelle dient nur der Information und stellt keine Vertragsgrundlage dar.

 

0 EUR - 300 EUR = 46,41 EUR
301 EUR - 600 EUR = 83,54 EUR
601 EUR - 900 EUR = 120,67 EUR
901 EUR - 1.200 EUR = 155,30 EUR
1.201 EUR - 1.500 EUR = 186,24 EUR
1.501 EUR - 2.000 EUR = 229,55 EUR
2.001 EUR - 2.500 EUR = 272,87 EUR
2.501 EUR - 3.000 EUR = 316,18 EUR
3.001 EUR - 3.500 EUR = 359,50 EUR
3.501 EUR - 4.000 EUR = 402,82 EUR
4.001 EUR - 4.500 EUR = 446,13 EUR
4.501 EUR - 5.000 EUR = 489,45 EUR
5.001 EUR - 6.000 EUR = 546,69 EUR
6.001 EUR - 7.000 EUR = 603,93 EUR
7.001 EUR - 8.000 EUR = 661,16 EUR
8.001 EUR - 9.000 EUR = 718,40 EUR
9.001 EUR - 10.000 EUR = 775,64 EUR
10.001 EUR - 13.000 EUR = 837,52 EUR

Stellen eines Strafantrages: 350,00 EUR

 

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Wir benötigen (im Idealfalle als E-Mail):

 

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- unterzeichnete Vollmacht

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- Daten einer eventuellen Rechtsschutzversicherung im Idealfalle mit erteilter Deckungszusage

 
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h) der Verkäufer wurde bezahlt und behauptet, dass er die Ware verschickt habe

 

Hat der Verkäufer tatsächlich die Ware verschickt, so hat man als Käufer auch dann den Kaufpreis zu zahlen, wenn man die Ware endgültig nicht erhält. Der Verkäufer darf also dann den gezahlten Kaufpreis behalten.


Allerdings ist er, falls die Ware versichert war, zur Abtretung des Anspruchs gegen die Versicherung bzw. falls diese schon an ihn geleistet haben sollte, zur Herausgabe des Erlangten, also des Ersatzbetrages des Transportunternehmens, verpflichtet.

 

In jedem Fall ist jedoch zunächst von dem Verkäufer zu verlangen, dass er einen Nachweis über den Versand erbringt.

Kann er dies nicht, so ist man zur sofortigen Rückforderung des gezahlten Kaufpreises berechtigt. Auch kann man einen eventuellen Schaden bei dem Verkäufer geltend machen.

 

Setzen Sie dem Verkäufer also eine Frist (10 - 14 Tage) und fordern Sie ihn auf, den Nachweis zu erbringen, dass die Ware ordnungsgemäß versendet wurde.

 

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Sie können sich von uns KOSTENLOS ein Angebot erstellen lassen, wie teuer die Bearbeitung der Angelegenheit ist. Selbstverständlich versuchen wir die Kosten bei dem Gegner einzutreiben.

 

Anbei eine Übersicht der regelmäßig anfallenden Kosten bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Die Kosten orientieren sich am so genannten Gegenstandswert und beinhalten eine 1,3 Geschäftsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 2300 VV, eine Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV, sowie 19% Umsatzsteuer (MwSt.) Nr. 7008 VV RVG. Die zu zahlenden Endbeträge können in anderer Höhe ausfallen und stellen keine feststehenden Gebühren dar. Diese Kostentabelle dient nur der Information und stellt keine Vertragsgrundlage dar.

 

0 EUR - 300 EUR = 46,41 EUR
301 EUR - 600 EUR = 83,54 EUR
601 EUR - 900 EUR = 120,67 EUR
901 EUR - 1.200 EUR = 155,30 EUR
1.201 EUR - 1.500 EUR = 186,24 EUR
1.501 EUR - 2.000 EUR = 229,55 EUR
2.001 EUR - 2.500 EUR = 272,87 EUR
2.501 EUR - 3.000 EUR = 316,18 EUR
3.001 EUR - 3.500 EUR = 359,50 EUR
3.501 EUR - 4.000 EUR = 402,82 EUR
4.001 EUR - 4.500 EUR = 446,13 EUR
4.501 EUR - 5.000 EUR = 489,45 EUR
5.001 EUR - 6.000 EUR = 546,69 EUR
6.001 EUR - 7.000 EUR = 603,93 EUR
7.001 EUR - 8.000 EUR = 661,16 EUR
8.001 EUR - 9.000 EUR = 718,40 EUR
9.001 EUR - 10.000 EUR = 775,64 EUR
10.001 EUR - 13.000 EUR = 837,52 EUR

Stellen eines Strafantrages: 350,00 EUR

 

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollte man zur eigenen Sicherheit vor Beauftragung eines Rechtsanwalts prüfen, ob diese die Kosten des Verfahrens vollumfänglich übernimmt. So fern Sie uns beauftragen möchten, finden Sie HIER eine Vollmacht und HIER das Hinweisblatt auf die Kosten. Beide Unterlagen müssen unterzeichnet vorliegen, bevor eine Tätigkeit durch uns erfolgt.

 

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- Daten des Gegners, wenn vorhanden (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

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- Daten einer eventuellen Rechtsschutzversicherung im Idealfalle mit erteilter Deckungszusage

 
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g) der Verkäufer wurde bezahlt und meldet sich nicht

 

Die Ware zu übereignen, also auch an den Käufer zu übergeben, ist Pflicht des Verkäufers. Haben Sie ein Schnäppchen bei eBay gemacht, kommt es oft vor, dass der Verkäufer sich "tot" stellt. Der Verkäufer will natürlich einen hohen Preis erzielen und da versucht man es halt mit "Nicht-Zurückmelden". Ihnen steht der Artikel aber zu! Lassen Sie sich nicht abwimmeln und geben Sie sich nicht zu schnell geschlagen.


Es ist angebracht, den Verkäufer über ebay aufzufordern (gleichzeitig sollte man diese E-mail an sich selbst schicken und als Nachweis aufbewahren) die Ware zu übereignen. Gleichzeitig sollte man ihm dafür eine angemessene Frist setzten (14 Tage). Danach stehen dem Käufer verschiedene Rechte zu.


Auch sollte man von ebay die Kontaktadresse des Verkäufers anfordern.


Besteht nach Ablauf der Frist kein Interesse mehr an dem Artikel des Verkäufers, so kann man einen Deckungskauf (Kauf eines entsprechenden Gegenstandes) tätigen und einen eventuellen Schaden (z. B. Mehrpreis) gegen den Verkäufer geltend machen. Man kann aber auch "nur" seinen Kaufpreis zurück verlangen und / oder Schadensersatz geltend machen. Kaufen Sie z. B. einen Artikel für 1 EUR der aber einen obejktiven Marktwerrt von 100 EUR hat, so können Sie 99 EUR als Schadensersatz erhalten - gerne helfen wir hierbei.

 

Alternativ kann man auch versuchen, die Überweisung rückgängig zu machen. Dies ist jedoch nur zeitnah möglich.

Kommt der Verkäufer der Übereignung der Ware oder bei einem Schadensersatzbegehren der Zahlung dessen nicht nach, so wenden Sie sich an uns.

 

Oft kommt es vor, dass es sich um einen Betrugsfall handelt. Dann sollte man einen Strafantrag gegen den Kontoinhaber stellen. Übermitteln Sie der Behörde alle Unterlagen zum Vorgang, inklusive Kopie des Überweisungsbeleges. Handelt es sich um einen Betrugsfall und wird der Täter ermittelt, so kann ein Rechtsanwalt über Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte die wirklichen Daten des Täters ersehen.

Gerne stellen wir einen Strafnatrag für Sie, dies lässt sich aber auch einfach selbst erledigen. Im Regelfall erstattet eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung nicht die Kosten der Stellung eines Strafantrages.

 

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Anbei eine Übersicht der regelmäßig anfallenden Kosten bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Die Kosten orientieren sich am so genannten Gegenstandswert und beinhalten eine 1,3 Geschäftsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 2300 VV, eine Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV, sowie 19% Umsatzsteuer (MwSt.) Nr. 7008 VV RVG. Die zu zahlenden Endbeträge können in anderer Höhe ausfallen und stellen keine feststehenden Gebühren dar. Diese Kostentabelle dient nur der Information und stellt keine Vertragsgrundlage dar.

 

0 EUR - 300 EUR = 46,41 EUR
301 EUR - 600 EUR = 83,54 EUR
601 EUR - 900 EUR = 120,67 EUR
901 EUR - 1.200 EUR = 155,30 EUR
1.201 EUR - 1.500 EUR = 186,24 EUR
1.501 EUR - 2.000 EUR = 229,55 EUR
2.001 EUR - 2.500 EUR = 272,87 EUR
2.501 EUR - 3.000 EUR = 316,18 EUR
3.001 EUR - 3.500 EUR = 359,50 EUR
3.501 EUR - 4.000 EUR = 402,82 EUR
4.001 EUR - 4.500 EUR = 446,13 EUR
4.501 EUR - 5.000 EUR = 489,45 EUR
5.001 EUR - 6.000 EUR = 546,69 EUR
6.001 EUR - 7.000 EUR = 603,93 EUR
7.001 EUR - 8.000 EUR = 661,16 EUR
8.001 EUR - 9.000 EUR = 718,40 EUR
9.001 EUR - 10.000 EUR = 775,64 EUR
10.001 EUR - 13.000 EUR = 837,52 EUR

Stellen eines Strafantrages: 350,00 EUR

 

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollte man zur eigenen Sicherheit vor Beauftragung eines Rechtsanwalts prüfen, ob diese die Kosten des Verfahrens vollumfänglich übernimmt. So fern Sie uns beauftragen möchten, finden Sie HIER eine Vollmacht und HIER das Hinweisblatt auf die Kosten. Beide Unterlagen müssen unterzeichnet vorliegen, bevor eine Tätigkeit durch uns erfolgt.

 

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- Angebotstext / Auktion von eBay

- kompletten Schriftverkehr

- Ihre Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

- Daten des Gegners, wenn vorhanden (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

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© Momberger & Niersbach Rechtsanwälte