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KFZ Versicherung

Circa 3.500 EUR kostet durchschnittlich ein Kraftfahrzeug-Haftpflichtschaden in Deutschland. Der Bereich der Haftpflichtversicherung ist für Versicherungsunternehmen meist defizitär, dass bedeutet, das gegen 100 EUR Einnahmen 102 EUR Ausgaben stehen, man also pro Versicherungskunden 2 EUR verliert. Bei Millionen Kunden kommt es also auf jeden Euro an.

Sparen - koste es, was es wolle...

Die Defizite gleichen Versicherungsgesellschaften mit anderen Bereichen aus. Lebensversicherungen und Krankenversicherungen sind in der Regel hoch profitabel für Versicherungen. Im Haftpflichtbereich aber muss gespart werden und sei es auch auf Kosten des geltenden Rechts. Versicherungen gaukeln Geschädigten vor, dass bestimmte Beträge nicht zu erstatten sein. Ein Beispiel: Der Geschädigte wird unverschuldet in einen Autounfall verwickelt. Vor dem Unfall hatte sein Fahrzeug einen so genannten Wiederbeschaffungswert von 10.000 EUR. Nach dem Unfall hat das Fahrzeug im beschädigten Zustand noch einen so genannten Restwert in Höhe von 5.000 EUR. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 8.000 EUR, wobei alle genannten Werte netto-Werte darstellen. Jetzt wurde das Fahrzeug durch den Unfall aber glücklicher Weise nur so beschädigt, dass weder die Verkehrssicherheit, noch die Fahrfähigkeit beeinträchtigt wurde und der Geschädigte nutzt sein Fahrzeug einfach weiter. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt 5.000 EUR, denn schließlich könne der Geschädigte ja das Fahrzeug verkaufen und habe dann 10.000 EUR, also den Wiederbeschaffungswert.

Diese Abrechnung der Versicherung ist schlichtweg falsch. Das weiß die Versicherung auch, dennoch rechnet sie so ab. Der Geschädigte, insbesondere der, der keinen Anwalt hat oder einen Anwalt, der keine Ahnung hat, gibt sich mit der Abrechnung zu frieden. Hört sich ja schließlich logisch an. Ist aber, wie gesagt, quatsch, da dem Geschädigten 3.000 EUR mehr zustehen.

Lassen Sie sich nit über den Tisch ziehen...

Wurde ein Geschädigter unverschuldet in einen Autounfal verwickelt, hat die Haftpflichtversicherung der Gegenseite die Kosten der Inanspruchnahme des Anwalts zu erstatten. Lassen Sie sich bei der Abrechnung Ihres Autounfalls helfen, beauftragen Sie einen Profi, bevor Sie etwas falsch machen, was Sie hinterher viel Geld kostet. Stelln Sie eine kostenlose Anfrage an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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© Momberger & Niersbach Rechtsanwälte