Das neue Wort im Schadenrecht: Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz

Wie Sie Schadensersatz erhalten und dennoch Ihr Fahrzeug behalten können

Das Thema Diesel-Verfahren nimmt kein Ende!  Am 8. Mai 2023 verhandelte der Bundesgerichtshof zum Diesel-Skandal und teilte nach knapp fünf Stunden mit, dass man am 26.  Juni 2023 im Verfahren VIa 335/21 und VIa ZR 1031/22 eine Entscheidung verkünden werde. 

Die wird dann nach unserer Prognose so aussehen, dass der Käufer eines Diesel Fahzeugs einen Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz geltend machen kann. Dieser wird sich am damaligen Kaufpreis des Fahrzeugs orientieren und bis zu 10% des Kaufpreises betragen. (NEUIGKEIT:  Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Universität Berlin geht von einem möglichen Schadenbetrag von bis zu 35% des Kaufpreises aus.) Eine Fahrzeug-Rückgabe wird nach hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, da es an der "Erheblichkeit" der Fahrzeugbeeinträchtigung fehlt. 

Voraussetzung für den Erhalt der Schadenszahlung ist zunächst einmal, dass in Ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde. Liegt für Ihr Fahrzeug ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor, dürfte Ihnen Schadensersatz zustehen. Das gitl auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits verkauft haben. Keinen Schadensersatz dürften Sie erhalten, wenn Sie bereits ein rechtskräftiges, klageabweisendes Urteil wegen Ihres Fahrzeugs vorliegen haben. Dann stehen Ihnen möglicher Weise Regressansprüche gegen Ihren damaligen Anwalt zu.

Möchten Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz unverbindlich prüfen lassen, tragen Sie hier bitte Ihre Daten ein und laden Sie Ihre Unterlagen zum Fahrzeug hoch: https://www.ramom.de/bgh

Sie sollten sich bereits jetzt mit uns in Verbindung setzen und nicht erst bis zum Tag der Entscheidung abwarten. So profitieren Sie dann davon, dass Ihr Fall bei der Bearbeitung ganz oben steht!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neuen Verhandlung zum Schadensersatz bei Diesel-Pkw mit Thermofenstern eine Schadensersatzform vorgeschlagen, für die er bisher noch keinen griffigen Namen hat. Im Gegensatz zur Prüfstandserkennung im VW-Skandalmotor EA 189 erkannte der BGH in früherer Rechtsprechung keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und erteilte einer Schadensersatzhaftung aufgrund von Fahrlässigkeit eine Absage. Der BGH schlug jedoch vor, Käufern von Dieselautos mit illegalen Thermofenstern einen Schadensersatzanspruch zuzusprechen, der auf den Ersatz einer Art Vertrauensschaden abzielt, der sich auf den etwaigen Minderwert des Dieselautos im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bezieht. Dieser Anspruch könnte auf die Differenz zwischen einem funktionsfähigen Auto ohne unzulässige Abschalteinrichtung und dem tatsächlich erhaltenen Auto mit der Abschalteinrichtung hinauslaufen. Der BGH sprach von einer Art "Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz", für die es jedoch noch keinen griffigen Namen gibt. Der Schaden soll hierbei nicht auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtet sein, sondern auf den Minderwertausgleich abzielen. Die wertmäßige Berechnung eines Autos mit illegaler Abschalteinrichtung könnte jedoch Instanzgerichte vor große Herausforderungen stellen.

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