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Ihre Rechte bei Mängeln: Von der Reparatur bis zum Rücktritt

Das Kaufrecht wurde in den letzten Jahren massiv umgebaut – zuletzt durch die Schuldrechtsreform 2022. Für Käufer von Gebrauchtwagen ist das System der Gewährleistung (Sachmängelhaftung) dadurch komplexer, aber in Teilen auch verbraucherfreundlicher geworden. Doch welche Ansprüche haben Sie konkret, wenn das gekaufte Auto nicht hält, was es verspricht?

Hier finden Sie einen Überblick über die Hierarchie Ihrer Rechte.

Stufe 1: Vorrang der Nacherfüllung

Der wichtigste Grundsatz im deutschen Kaufrecht lautet: „Vorrang der Nacherfüllung“. Bevor Sie den Kaufpreis mindern oder das Auto zurückgeben können, müssen Sie dem Händler grundsätzlich eine zweite Chance geben.

  • Wahlrecht: Die Nacherfüllung kann entweder durch Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs) erfolgen.
  • Ziel: Ihr Interesse an einem funktionierenden Auto soll primär durch Erfüllung des Vertrags befriedigt werden.

Stufe 2: Rücktritt, Minderung und Schadensersatz

Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, unzumutbar ist oder vom Händler verweigert wird, dürfen Sie zu den sogenannten „sekundären Rechtsbehelfen“ greifen. Seit 2022 erleichtert der neue § 475d BGB Verbrauchern diesen Schritt: In vielen Fällen müssen Sie keine komplizierten Fristen mehr setzen, um vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

Keine „Freizeichnung“ bei Händler-Verkäufen

Vorsicht bei Klauseln wie „Gekauft wie gesehen“: Beim Verkauf an Verbraucher ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung (die sogenannte Freizeichnung) weitgehend verboten (§ 476 Abs. 1 BGB). Händler können die Haftung für Mängel also nicht einfach per AGB ausschließen.

Die Reaktion der Gerichte: Strengere Maßstäbe für Mängel?

Da der Gesetzgeber die Rechte der Käufer (u.a. durch Beweislastumkehr und § 475d BGB) stark erweitert hat, beobachten Experten eine Gegenbewegung der Gerichte. Um eine „Schieflage“ zu Lasten der Verkäufer zu vermeiden, wenden Richter oft einen restriktiven Mangelbegriff an. Das bedeutet für Sie: Nicht jeder Defekt an einem älteren Gebrauchtwagen wird automatisch als Sachmangel anerkannt. Verschleiß und Alterung spielen bei der rechtlichen Bewertung eine immer größere Rolle.

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