Das Arbeitsrecht - als Individualarbeitsrecht - regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
 
Üblicher Weise liegt im Arbeitsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine schriftlicher Arbeitsvertrag vor. Dennoch besteht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch ohne einen schriftlichen Vertrag ein Arbeitsverhältnis.
 
Besteht eine Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so bestehen für beide Vertragsparteien verschiedene Pflichten. Für den Arbeitnehmer sind das neben der Verpflichtung zur Arbeitsleistung auch die Treuepflicht. Das Arbeitsrecht sieht vor, dass der Arbeitgeber als Gegenleistung eine Vergütung zu zahlen hat. Häufig streiten die Parteien im Arbeitsrecht über die Gewährung von Urlaub, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder um Kündigungsfristen.
 
Will der Arbeitgeber kündigen, so muss zunächst beachtet werden, dass eine Kündigung im Arbeitsrecht der Schriftform bedarf. Möchte sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren, so hat er zu beachten, dass im Arbeitsrecht hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung kurze Fristen gelten.

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