Im Oktober 2009 wurden im Rheinufertunnel zu Düsseldorf für 400.000 EUR Radarfallen eingebaut. In jede Fahrtrichtung zwei, ein zu Anfang, eine am Ende des Tunnels. Damit kein Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt wird, blitzt die Radarfalle nicht. Zwar löst die Radarfalle einen Blitz aus, den nimmt das menschliche Auge aber kaum wahr.
Warum eine Radarfalle im Tunnel?
Immer wieder kam es zu schweren Unfällen im Rheinufertunnel in Düsseldorf. Bis dato hatte man daher mittels Lasermessung versucht, den "Rasern" auf die Schliche zu kommen. Aufsehen erregte dabei ein Fahrer, der bei - bis dato - erlaubten 60 km/h mit 182 km/h "gelasert" worden sein soll. Der Rheinufertunnel in Düsseldorf war also eine schicke Rennstrecke - so die Behörde.
Kein Blitz = keine Warnung; 2 x Blitz = 2 x Bußgeld?
Seit dem 01. Oktober 2009 wird im Rheinufertunnel in Düsseldorf "scharf geschossen". Vorher lief eine Testphase, man wollte prüfen, ob die Anlagen auch richtig funktionieren - das tat diese dann angeblich (unten dazu mehr). Was aber, wenn man zu Anfang des Rheinufertunnels von der Radarfalle - die ja nicht blitzt - "geblitzt" wird und am Ende gleich noch einmal? Das solle nach Auskunft der Behörde als eine Tat gelten, so das dann auch nur ein (eventuell) erhöhtes Bußgeld zu zahlen sei. Das hat bisher NICHT geklappt...
2 Kilometer = 5 Minuten?
Zwei Kilometer ist der Rheinufertunnel in Düsseldorf lang. Durchfuhr man diesen dann am 02. Oktober 2009 in südliche Richtung mit zu hoher Geschwindigkeit, also z. B. mit 93 km/h statt der nunmehr erlaubten 70 km/h, brauchte man dafür - laut Behörde - 5 Minuten! Für 400.000 EUR wurde eine Anlage gebaut, die dann noch ausführlich getestet wurde und dann gingen nicht einmal die Uhren in den "High-Tech-Messgeräten" richtig. Es wurden - wenn man denn zweimal "erwischt" worden ist und dennoch entgegen der Ankündigung der Behörde zwei Anhörungsbögen erhalten hatte - Schreiben an die Betroffenen verschickt, aus welchen natürlich die angebliche Tatzeit ersichtlich wurde. Demnach hat man dann ganze fünf Minuten für das Durchfahren des Tunnels mit überhöhter Geschwindigkeit gebraucht. Dies wurde nun wohl geändert. Wer bis zum 05. Oktober 2009 einen Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte sich wehren.
Warten wir ab, was die gutachterlichen Prüfungen der Messungen in dem Rheinufertunnel Düsseldorf ergeben. Es ist sicherlich verständlich, dass der Betroffene wissen will, ob das, was ihn da misst, auch funktioniert. Wir werden berichten...