Ermittelt der Sachverständige nach einem Autounfall nicht den Wert des Kraftstoffs der sich noch im Fahrzeug nach einem Totalschaden befindet, so ist der verbleibende Restkraftstoffen separat zu erstatten.
Es muss der Nachweis erbracht werden, welche Restkraftstoffen sich noch im Tank des Unfallgeschädigtenfahrzeugs befindet. Hilfreich ist hier insbesondere die Vorlage der letzten Tankquittung. Liegt Ihnen die letzte Tankquittung vor, ist nur noch darzulegen, wie viele Kilometer Sie gefahren sind und wie viel Restkraftstoff noch im Tank verblieben ist.
Wollen Sie Ihre Ansprüche aus einem Autounfall geltend machen, so helfen wir bei Bedarf. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht wickeln wir Verkehrsunfälle bundesweit online ab. Mandanten können uns Unterlagen per Mail, Fax, Post oder persönlich zukommen lassen. Sie erhalten einen Zugang zu Ihrer eAkte und sehen jederzeit den aktuellen Verfahrensstand in Ihrem Fall. Über neue Posteingänge werden Sie automatisch informiert. Auch einen Geldeingang können Sie live mit verfolgen. Wenden Sie sich an uns - bei einem unverschuldeten Autounfall muss der Schädiger die Kosten unserer Inanspruchnahme erstatte. Stellen Sie unverbindlich Ihre Anfrage unter kostenlose Anfrage.