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Wann kommt es zum Verfall der Punkte in Flensburg?
Immer wieder stellt sich die Frage, wann Punkte in Flensburg dem Verfall unterliegen. Von einem Verfall der Punkte Flensburg kann man nicht sprechen. Die Punkte in Flensbug verfallen nicht. Sie unterliegen einer Tilgungsfrist. Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden die Punkte in Flensburg nicht mehr berücksichtigt, wenn keine neue Tat im Register eingetragen wird, die vor dem Ende der Tilgungsfrist begangen wurde. Es muß hinsichtlich des Verfalls der Punkte in Flensburg also unterschieden werden.
Mehr Informationen zu Punkten in Flensburg
Statt des Verfall spielen Tilgung - wie erwähnt - und Löschung der Punkte in Flensburg eine Rolle. Einen Verfall von Punkten in Flensburg gibt es so also nicht. Prinzipiell werden Punkte in Flensburg aus Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren getilgt und nach drei Jahren endgültig aus dem Register gelöscht. Dies gilt nur, wenn keine neuen Punktehinzugetreten sind. Es ist also nicht so, dass die Punkte aus der Tat einfach dem Verfall unterliegen, es dürfen keine neuen Punkte hinzu kommen, nur dann werden sie getilgt und dann gelöscht. Warum liegt zwischen Tilgung und Löschung noch ein Jahr? Wird ein Punkt in Flensburg z. B. am 01.10.2000 wirksam, wird er zwei Jahre später getilgt und drei Jahre später gelöscht. Kommt es am 01.08.2002 - also innerhalb der zwei Jahre - zu einer neuen Tat, die einen Punkt in Flensburg nach sich zieht, kann es dazu kommen, dass dieser erst nach Ablauf der zwei Jahres Frist in Flensburg engetragen wird, weil Flensburg vorher keine Kenntnis von der Tat und dem einzutragenden Punkt hatte. Der Grund liegt in der Bearbeitungszeit der Behörden. Die Punkte in Flensburg bleiben deshalb nach der Tilgungsreife gespeichert ohne berücksichtigt zu werden, falls innerhalb dieses Jahres ein Verstoß innerhalb der Tilgungsfrist bekannt wird, werden die Punkte in Flensburg wieder hervorgeholt und berücksichtigt. Einen Verfall der Punkte in Flensburg gibt es also nicht.
- Tilgungsfristen:
- 2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit
- 5 Jahre
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen
- 10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis
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Punkte in Flensburg - Die Ausstellung im Museumsberg in Flensburg
Jeder kennt sie, mancher hat sie, aber keiner weiß, wie sie eigentlich aussehen: Punkte in Flensburg. Und deshalb dreht sich im kommenden Sommer auf dem Museumsberg alles rund um das Thema Punkte:
Punkte im Design, Punkte in der Literatur, Punkte im Spiel, Punkte in der Karikatur, Punkte in der Mode, Punkte im Film, Punkte in der Natur und – natürlich – Punkte in der Kunst: vom Dot Painting der australischen Ureinwohner über den Pointilismus der Jahrhundertwende bis zu den Rasterpunkten in der Pop Art und überraschenden „Bildpunkten“ in der zeitgenössischen Kunst. Und selbst die „echten“ Flensburger Punkte bekommt man zu sehen: In Kooperation mit dem Kraftfahrt-Bundesamt zeigt der Museumsberg erstmals, wie die berühmten „Punkte in Flensburg“ wirklich aussehen und wo sie aufbewahrt werden.
In der Ausstellung werden u. a. Arbeiten zu sehen sein von:
Renate Anger, Elsbeth Arlt, Ulrich Behl, Sarina Drews, Nicolas Freitag, Franz Gertsch, René J Goffin, Kuno Gonschior, Carsten Höller, Birgit Jensen, Tim Johnson, Wassily Kandinsky, Katja Kölle, Kiki Kogelnik, Roy Lichtenstein, Joan Miró, Martin Mißfeld, Arp van der Nolten, Hans Olde, Sigmar Polke, Peter Rathmann, Christian Rohlfs, Katrin Schmidbauer, Victor Vasarely, Renate Wiedemann, Christopher Will
Zur Ausstellung erscheint ein Katalog zum Preis von 14,95 Euro.
Quelle: http://www.museumsberg.flensburg.de/x/?h=1&s=1
Um den aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei abzufragen, muss ein Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt (www.KBA.de) mit der Bitte um Auskunft aus dem Verkehrszentralregister übersendet werde. Die Anfrage ist kostenlos.
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Auskunft über die zu meiner Person im Verkehrszentralregister erfasste(n) Eintragung(en) zu erteilen. Eine Kopie der Vorder- und Rückseite meines Personalausweises / Reisepasses füge ich bei.
Geburtsdatum
Geburtsname
Familienname (nur bei Abweichung vom Geburtsnamen)
Sämtliche Vornamen
Geburtsort
Straße und Hausnummer
PLZ und Wohnort
Datum Unterschrift des Antragstellers/der Antragste