Gebrauchtwagenkauf - Mangel  

Kauft man als Verbraucher ein Fahrzeug bei einem gewerblichen Händler und kommt es innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer zu einem verschleißbedingten Mangel, so muss der Verkäufer des gebrauchten Kraftfahrzeugs die gesetzliche Vermutung widerlegen, dass das Fahrzeug bereits ursprünglich fehlerhaft war.

Tritt also innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe des Kraftfahrzeugs an den Käufer ein Mangel auf, so gilt zunächst die Vermutung, dass dieser Mangel bei Vertragsabschluss und Übergabe bereits vorlag. Diese Vermutung gilt aufgrund der Gesetzeslage.

Wehrt der Verkäufer sich mit dem Vortrag, der Mangel sei erst nach Übergabe des Fahrzeugs aufgetreten, so muss er dies beweisen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel mit der Art der Sache oder mit der Art des Mangels nicht vereinbar ist.

Tritt also bei üblicher Nutzung des Kraftfahrzeugs innerhalb der Sechsmonatsfrist ein vollständiger Verschleiß auf, so ist es Sache des Verkäufers, die Vermutung zu widerlegen, dass dieser Verschleiß schon bei Übergabe vorgelegen habe.

Dies kann der Verkäufer z.B. durch ein Gutachten oder durch Vorlegen eines Inspektionsnachweises, der vor Verkauf und Übergabe des Fahrzeugs durchgeführt worden ist.

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