Geschwindigkeitsüberwachung durch die Radarfalle 

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Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Kontrollmaßnahme der Polizei und der Ordnungsämter im öffentlichen Straßenverkehr zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (§ 3 StVO).  

Zuständige Behörden
Deutschland

In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern sind zwei Behörden mit der Verkehrsüberwachung beauftragt: Polizei und regionale Ordnungsbehörden. Während die Ordnungsämter der Kommunen innerhalb der geschlossenen Ortschaften zuständig sind, überwachen die Polizei und teilweise auch die Kreisverwaltungen den außerörtlichen Bereich auf den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie den Autobahnen.
Der 15. Februar 1959 markierte in der Bundesrepublik Deutschland den Beginn einer neuen Ära der Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr. Im Regierungsbezirk Düsseldorf wurde erstmals ein mobiles Radargerät zur Geschwindigkeitskontrolle genutzt. Später kamen zur mobilen Ausstattung die Laserpistole, das Laserfernglas, das Lichtschrankenmessgerät oder die Videokamera im Polizeiauto dazu. 

Österreich
In Österreich ist grundsätzlich die Bundespolizei für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständig, jedoch wird diese auch von Gemeindewachkörpern oder von Privatanbietern durchgeführt, welche von der jeweiligen Gemeinde dazu beauftragt wurden. 

Technik
Messtechnik

Bei der Geschwindigkeitsüberwachung werden verschiedene Messtechniken eingesetzt.
Radar ist eine der am weitesten verbreiteten Messtechniken. Mithilfe des Doppler-Effekts wird die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs festgestellt, bei Überschreitung der Messschwelle wird ein Fotoapparat ausgelöst. Radargeräte können sowohl auf einem Stativ als auch aus dem Laderaum eines Kombis heraus verwendet werden. Die verwendeten Frequenzbänder in Deutschland sind das Ka-Band und das K-Band. Das Ku-Band wird nur noch sehr selten verwendet.

Die Messung mittels Lichtschranke ist eine weitere beliebte Technik. Hier werden – senkrecht zum Straßenverlauf – an den Straßenrändern ein Sender und ein Empfänger einander gegenüber aufgestellt, so dass jeder Autofahrer diese Linie passieren muss. Zwischen den Gegenstellen werden zwei oder mehr Lichtstrahlen gesendet. Fährt ein Fahrzeug durch die Lichtstrahlen, werden diese nacheinander unterbrochen und die Zeitpunkte der Unterbrechungen ermittelt. Ist die Differenzzeit geringer, als bei der maximal erlaubten Geschwindigkeit nach den Regeln der Physik möglich, wird eine Fotokamera ausgelöst.
Eine Nachfolgetechnik zur Lichtschranke stellt die Messung mittels Fotozellen dar. Das Prinzip ist zu dem der Lichtschranke identisch, zwei oder mehr Fotozellen registrieren Farbänderungen eines vorbeifahrenden Fahrzeugs und ermitteln daraus die Geschwindigkeit. Der Vorteil gegenüber der Lichtschranke besteht darin, dass kein Lichtsender mehr benötigt wird.

Die Messung mit Piezosensoren ist eine weitere Überwachungstechnik. In der Regel sind drei Sensoren in den Fahrbahnbelag eingebracht. Sie basiert ebenfalls auf der Berechnung der Geschwindigkeit aus dem Zeitunterschied zwischen mehreren Messungen. Dazu sind im Boden piezoelektrische Sensoren angebracht, die Zeitpunkte der Spannungsänderungen bei der Überfahrt eines Wagens registrieren.
Zur Überwachung des Verkehrsflusses auf Autobahnen werden Induktionsschleifen verwendet.
Verwandt damit ist ein älteres Verfahren mit quer ausgelegten dünnen Schläuchen, in denen die Zeitdifferenzen der Druckanstiege gemessen werden. Die Geschwindigkeitsermittlung wurde früher von der Polizei durch manuelles Messen per Stoppuhr durchgeführt, was auch heute noch zulässig ist. Hierbei messen die Beamten die Zeit, die ein Kfz für das Durchfahren einer abgesteckten Strecke benötigt hat.

Relativ neu ist die Überwachung mit einer Laserpistole. Hier sind meist Systeme gemeint, die nach dem LIDAR-Prinzip aufgebaut sind. Es werden möglichst kurz hintereinander zwei oder mehr Lichtimpulse ausgesendet, welche vom Fahrzeug zurückreflektiert werden. Dabei wird jeweils die Impulslaufzeit gemessen, aus der dann aufgrund der konstanten Impulsgeschwindigkeit die Fahrzeugentfernung zu diesem Zeitpunkt errechnet werden kann. Aus diesen Zeit- und Streckenmessungen werden dann die jeweiligen Differenzen gebildet, aus denen sich schließlich die Fahrgeschwindigkeit ermitteln lässt.
Auf Autobahnen oder anderen großen Straßen werden verstärkt Zivilfahrzeuge mit „ProViDa“-Ausrüstung eingesetzt. Diese ermöglicht es, Verkehrsvergehen individuell auf Video festzuhalten. Nachteil sind u.a. die hohen Kosten, da nicht nur das „ProViDa“-System installiert werden muss, sondern auch ausreichend motorisierte Pkw benötigt werden. Die Vorteile liegen in der hohen Beweiskraft der Methode und der Unauffällgkeit der Überwachungsmaßnahme im normalen Verkehr (kleine Kameras).
Eine weitere auf Video basierende Methode ist die Abschnittskontrolle mit 2 fest installierten Kameras, bei dem nicht die momentane Geschwindigkeit, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messstellen über eine längere Strecke hinweg ermittelt wird. 

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Identifizierungstechnik
In Deutschland ist für einen Geschwindigkeitsverstoß ausschließlich der Fahrzeugführer verantwortlich. Eine Verantwortung des Fahrzeughalters gibt es nur in Ausnahmefällen, daher ist bei Geschwindigkeitsverstößen nicht nur die Identifizierung des Fahrzeuges (über das Kfz-Kennzeichen), sondern auch Fahrzeugführers notwendig. Dafür werden Aufzeichnungen von Foto- oder bei bestimmten Messverfahren auch Videokameras eingesetzt, die das Fahrzeug von vorn und/oder von hinten aufnehmen. Eine Bewertung des Fahrerfotos erfolgt im Rahmen des Verfahrens durch die Bußgeldbehörden und den Richter, in strittigen Fällen ordnet das Gericht ein anthropometrisches Gutachten an.
Bei Analoggeräten werden die Bilder wegen der besseren Detailschärfe bis heute größtenteils auf Schwarzweißfilm aufgenommen. Zunehmend wird jedoch die Digitalfotografie verwendet. Der Vorteil sind geringere Kosten, die fehlende Notwendigkeit eines Filmwechsels und damit verbunden längere Einsatzzeiten der Geräte sowie die Möglichkeit der elektronischen Bildübermittlung und -verarbeitung. 

Unterscheidung Lkw/Pkw
Teilweise können die genannten Identifizierungssysteme vollautomatisch zwischen Lkw und Pkw unterscheiden, bei älteren Geräten muss das Messgerät aber durch Knopfdruck kurz auf das kommende Fahrzeug umgestellt werden, etwa bei simplen Lichtschranken mit zwei Gegenstücken. Als eines mehrerer Unterscheidungskriterien kann beispielsweise das Bildmaterial dienen, welches mittels eines Erkennungs-Algorithmus ausgewertet wird.


Stationäre Überwachung

Umgangssprachlich werden die stationären Anlagen oft Starenkasten genannt.
Stationäre Messgeräte werden meist von Städten und Landkreisen betrieben. Bei stationären Anlagen wird in der Regel Piezotechnik verwendet. Die Anlage besteht aus einem auf einem Pfosten montierten Kameragehäuse, das mit den Piezosensoren in der Straße verbunden ist. Oft wird der Kasten auch drehbar gebaut, so dass abwechselnd zwei Richtungen überwacht werden können. Hierzu werden dann auch in Gegenrichtung Sensoren verlegt.
Die Betreiber verfügen häufig über wesentlich mehr installierte Messanlagen mit Kameragehäusen als Kameras, die in unregelmäßigen Abständen in verschiedene Anlagen im überwachten Gebiet eingebaut werden. Dadurch soll bei verringerten Betriebskosten eine hohe Abschreckungswirkung erzielt werden.
In ähnlicher Weise geschieht die Ampelüberwachung, nur daß hier die Induktionstechnik zur Bildung der Zeiten verwendet werden. Hier läuft ein Uhrwerk mit dem Umschalten der Ampel auf Rot an und wird gestoppt, sobald ein Fahrzeug über die in der Fahrbahn eingelassene Induktionsschleife fährt, und es wird ein Registrierfoto ausgelöst. Die meisten Geräte lösen zur Kontrolle zweimal aus, um festzustellen, ob der Fahrer eventuell vor dem Kreuzungsbereich doch noch gestoppt hat oder rückwärts gefahren ist.


Abschnittskontrolle
Bei der so genannten Abschnittskontrolle wird an mehreren Anlagen entlang der Straße das Kennzeichen mit der genauen Uhrzeit festgehalten. Daraus lässt sich die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten ermitteln, indem man deren Abstand durch die Zeitdifferenz der jeweiligen Durchfahrten teilt. Somit kann festgestellt werden, ob die durchschnittliche Geschwindigkeit über der im Abschnitt zulässigen lag.


Betrieb in Österreich
In Österreich durften Radargeräte vorbeifahrende Fahrzeuge bis vor kurzem nur von hinten messen, um keine Blendung durch den Blitz des Fotoapparates zu verursachen. Erst durch Verwendung von IR-Blitzgeräten ist es auch erlaubt, entgegenkommende Fahrzeuge zu messen, dabei darf aber das Gesicht des Fahrers nicht sichtbar sein, da es sonst dem Prinzip der Anonymstrafverfügung widerspricht.

Die Radarkästen werden zunehmend auch von privaten Firmen betrieben, die sich um Wartung, Einstellungen und Filmtausch kümmern. Erst die fertig ausgedruckten Strafmandate werden der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat zur Weiterverarbeitung übermittelt. Die eingetriebenen Strafgelder kommen jeweils dem für diese Straße zuständigen Straßenerhalter zu Gute. In näherer Zukunft sollen die Radargeräte untereinander vernetzt werden und digitale Fotos über das Internet an einen zentralen Rechner schicken, sodass der gesamte Verlauf der Bestrafung wesentlich schneller werden soll, da die derzeitige Verjährungsfrist von drei Monaten häufiger überschritten wird.

Da die Abschreckungswirkung stationärer Anlagen auf ortskundige Verkehrsteilnehmer eher gering ist, werden zusätzlich mobile Kontrollen durchgeführt.

Die Messung am jeweiligen Straßenrand erfolgt entweder per Laser, Radar oder auch Lichtschranke. Überschreitet dieses einen vorher definierten Grenzwert (variiert je nach Behörde, Auslösung zum Beispiel erst ab 9 km/h zu viel), wird die Kamera und der dazugehörige Rotblitz ausgelöst und ein Foto des Fahrzeugsführers aufgenommen. In einigen Fällen werden Kfz-Kennzeichen und gemessene Geschwindigkeit per Funk an einen Polizeibeamten übermittelt, der das Fahrzeug hinter der Messstelle zur Feststellung der Personalien anhält.

Das Messgerät selbst ist dabei normalerweise so aufgestellt, dass es gar nicht oder erst aus kurzer Entfernung sichtbar wird und so keine Möglichkeit zum rechtzeitigen Abbremsen besteht, da nicht die Verhinderung von Verstößen, sondern eine möglichst hohe Trefferquote beabsichtigt ist. Die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise ist höchst zweifelhaft, aber gängige Praxis. Teilweise werden die Geräte auch im Heck eines geparkten Kombis platziert, um schnellere Ortswechsel durchführen zu können oder eine unauffällige Messung zu ermöglichen. Die Heckscheiben der Fahrzeuge sind dabei nicht abgedunkelt, weil die Lichtausbeute bei einem Rotlichtblitz noch geringer ist.

Bei einem weiteren Verfahren, das hauptsächlich auf Autobahnen zum Einsatz kommt, werden Geschwindigkeitssünder durch ein speziell ausgestattetes ziviles Messfahrzeug ProViDa mit Police-Pilot-System verfolgt. Dieses Fahrzeug hält über eine bestimmte Distanz einen festen Abstand zum gemessenen Fahrzeug. Die Geschwindigkeit wird über den geeichten Tacho des Messfahrzeugs ermittelt. Der Vorgang wird auf Video aufgezeichnet.

In Österreich kommen die mobilen Radargeräte immer weniger in Einsatz und werden durch die wesentlich preiswerteren Laserpistolen ersetzt.


Kritik
Geschwindigkeitsmessungen werden vielfach kritisiert. Insbesondere wird häufig Unverständnis über die damit überwachten Geschwindigkeitsbegrenzungen geäußert und vermutet, die verhängten Bußgelder dienten hauptsächlich der Stützung der klammen öffentlichen Haushalte. Diese Kritik kann nicht allgemein bestätigt oder widerlegt werden, da Geschwindigkeitsmessungen in der Zuständigkeit einer Vielzahl von Behörden liegen, die völlig unterschiedliche Philosophien beim Verhängen von Tempolimits und deren Durchsetzung verfolgen. 

Gegenmaßnahmen
Legale bzw. nicht verfolgte Maßnahmen

Etliche Radiosender warnen im Rahmen ihrer Verkehrsmeldungen vor Geschwindigkeitsmessungen, die von den Hörern gemeldet wurden. In einem Modellversuch warnt die Autobahnpolizei Köln am Vorabend im Internet und in der WDR-Lokalzeit vor geplanten Kontrollen. Dieser Service der Rundfunkgesellschaften ist umstritten. Befürworter sind der Meinung, dass das Ziel einer Geschwindigkeitsreduktion auch so erreicht wird, dem entgegnen andere, dass diese Reduktion nur punktuell erfolge.
Vor einigen Jahren betätigte sich die Düsseldorfer Immobilienmaklerin Brigitte Finken als mobile Warnerin, in dem sie ihr Auto einige hundert Meter vor der Messeinrichtung parkte und andere Autofahrer mit einem Schild mit der Aufschrift "Achtung Radar!" vor der Messung warnte. Sie erregte bald überregionales Aufsehen und hatte als sogenannte 'Radarlady' einige Fernsehauftritte.
Populär ist die Methode, reflektierende Gegenstände am Innen-Rückspiegel aufzuhängen. Hierbei wird erhofft, den Fotoblitz zu reflektieren und somit den Fahrer unkenntlich zu machen. Speziell CDs werden empfohlen, sind jedoch meist unwirksam.

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Illegale bzw. verfolgte Maßnahmen
Eine verbreitete Methode ist, den Gegenverkehr mittels Lichthupe vor auf der Gegenseite erkannten Radarfallen zu warnen (Ordnungswidrigkeit § 16 Abs. 1 StVO in Verbindung mit § 24 StVG).
Mittels einer reflektierenden Schicht auf dem Kennzeichen wird versucht, den Fotoblitz zu reflektieren und somit eine Identifizierung unmöglich zu machen. Hierzu werden Haarspray, Klarlack, spezielle Folien oder ähnliche Mittel empfohlen. Ebenso werden ums Kennzeichen verteilte Katzenaugen empfohlen. Diese Methode funktioniert bei jeder Art von Überwachungsmethode, ausgenommen Kamerafahrzeuge. Die Methoden sind ohnehin meist unwirksam, da das Kennzeichen selbst ebenfalls retroreflektierend ist. Das Verdecken, Verändern oder die Beeinträchtigung der Erkennbarkeit ist eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Kennzeichenmißbrauch).
im online-Handel erhältliche Radarwarner dürfen nicht im Verkehr eingesetzt werden. Bei Benutzung drohen Bußgeldstrafen und Vormerkungen (in Deutschland 75 € Bußgeld und 4 Punkte). Diese Radarwarner registrieren die Radar-Strahlung und warnen dann akustisch. Andere Geräte stören die Radarmessung aktiv (Radar-Jammer). Da z.B. auch automatisch öffnende Türen an Tankstellen Radarstrahlung benutzen, treten häufig Fehlalarme auf.
„Laserblinder“: Sie sollen die Messungen per Laserpistolen unmöglich machen. Sogenannte „Laser Jammer“ senden Impulse an die Laserpistole der Polizei und stören somit die Messung. Wenn der Beamte die Motorhaube anvisiert und diese mit einem Störer ausgestattet ist, gibt die Laserpistole eine Fehlermeldung aus und der Beamte muss einen anderen Punkt anvisieren, um zu einem Messergebnis zu gelangen. Geschulte Beamte halten allerdings Fahrzeuge an, bei denen die Laserpistole eine Fehlermeldung ausgibt, und suchen gezielt nach Laserblindern.
Neben dem Kennzeichen platzierte „Gegen-Fotoblitze“ sind an einen Fotoempfänger gekoppelt. Blitzt es, lösen auch die Gegenblitze aus und sollen das Kennzeichen unkenntlich machen. Neben der geringen Wirksamkeit kommt bei dieser Methode noch eine hohe Chance hinzu, dass sie auf dem Bild neben dem Kennzeichen erkannt wird.
Eine neuere Methode ist die Nutzung von Karteninformationen in Verbindung mit Navigationsgeräten: Eine Zusatzkarte enthält diverse stationäre und häufig benutze Punkte für mobile Messanlagen als sogenannte POI. Nähert man sich einem solchen Punkt, kann das Navigationsgerät entsprechend warnen. Auch diese Methode ist mittlerweile nicht mehr legal. 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Radar_(Verkehr) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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