Die Kosten für die Verschrottung des durch einem Autounfall beschädigten Fahrzeugs sind von dem Schädiger zu erstatten. Grundsätzlich muss auch ein Nachweis der Verschrottungskosten erbracht werden.
Auch die Abwrackprämie wäre von der Gegenseite zu erstatten, wenn diese unfallbedingt nicht gezahlt werden würde. Bevor also das durch einen Autounfall beschädigte Fahrzeug abgemeldet wird, sollte man im Autohaus anfragen, wie es sich mit der Abwrackprämie verhält.