Rotlichtverstoß

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Im Rahmen des sogenannten Rotlichtverstoß - Fahren über Rot - spielt die Dauer der Rotlichtzeit eine entscheidende Rolle. Zeigte die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, als die Haltelinie überfahren wurde, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der in der Regel ein Fahrverbot nach sich zieht.

Auch hier kommt es mithin entscheiden darauf an, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Rotlichtphase nicht 1,1 Sekunden, sondern eben nur 1,0 Sekunden oder weniger betrug.

Dem Betroffenen muss der in Rede stehende Rechtsverstoß (Fahren über Rot) - mithin auch die Richtigkeit des vorgeworfenen Meßergebnisses - ohne Zurückbleiben vernünftiger Zweifel nachgewiesen werden. Es gilt also Zweifel zu schüren. Hierfür gibt es diverse Ansatzpunkte. Angefangen bei dem Messverfahren selbst, dem verwendeten Gerät über den Aufbau der Mesststation bis hin zur Durchführung der eigentlichen Messung.

Wurde eine Messung fehlerfrei durchgeführt und steht ein Fahrverbot im Raum, gilt es Strategien mit der Mandantschaft zu erörtern, die dazu führen, dass der Staat ausnahmsweise auf die Verhängung eines Fahrverbotes verzichtet. Ferner kann auch der Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheins beeinflusst werden, wenn der Erlass des Fahrverbotes nicht in Betracht kommt.

Damit eine Bewertung der Situation erfolgen kann, muss zunächst die entsprechende Akte der Behörde angefordert werden (Bußgeldakte). Dies kann nur der Rechtsanwalt, der hierfür eine Vollmacht benötigt. Spätestens nach Eingang der Akte wird dann in einem Gespräch mit dem Mandanten diesem die mögliche Konsequenz der angeblichen Tat und die Vorgehensweise erläutert. Lassen sich nicht alle Konsequenzen des Rotlichtverstoßes (Fahren über Rot) verhindern, so sind diese doch zu minimieren.

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