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Bußgeldkatalog - Nummer 1 - 49

 

Lfd. Nr.  Tatbestand StVO Regelsatz
      in Euro,
      Fahrverbot
      in Monaten 
  A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG    
  a) Straßenverkehrs-Ordnung    
  Grundregeln     
1 Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt  § 1 Abs. 2  
    § 49 Abs. 1 Nr. 1   
1.1 einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt   10 €
1.2 einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert    20 €
1.3 Einen anderen gefährdet    30 €
1.4 einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist    35 €
  Straßenbenutzung durch Fahrzeuge     
2 Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen § 2 Abs. 1 5 €
  (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), § 49 Abs. 1 Nr. 2   
  Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt     
2.1 - mit Behinderung  § 2 Abs. 1 10 € 
    § 1 Abs. 2  
    § 49 Abs. 1 Nr.1 , 2   
2.2 - mit Gefährdung    20 € 
3 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen     
3.1 der rechten Fahrbahnseite  § 2 Abs. 2 10 € 
    § 49 Abs. 1 Nr. 2   
3.1.1 - mit Behinderung  § 2 Abs. 2 20 € 
    § 1 Abs. 2  
    § 49 Abs. 1 Nr. 1, 2   
3.2 des rechten Fahrstreifens (außer auf Autobahnen § 2 Abs. 2 20 € 
  oder Kraftfahrstraßen) und dadurch einen anderen behindert  § 1 Abs. 2  
    § 49 Abs. 1 Nr. 1, 2   
3.3 der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen  § 2 Abs. 2 25 € 
    § 49 Abs. 1 Nr. 2   
3.3.1 - mit Gefährdung  § 2 Abs. 2 35 € 
    § 1 Abs. 2  
    § 49 Abs. 1 Nr. 1, 2   
3.4 eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer  § 2 Abs. 2 10 €
    § 49 Abs. 1 Nr. 2 
3.4.1 - mit Behinderung  § 2 Abs. 2 15 € 
    § 1 Abs. 2  
    § 49 Abs. 1 Nr. 1, 2   
3.4.2 - mit Gefährdung    20 € 
3.4.3 - mit Sachbeschädigung    25 € 
4 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen  § 2 Abs. 2  
    § 1 Abs. 2  
    § 49 Abs. 1 Nr. 1, 2   
4.1 bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet    40 € 
4.2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert    40 € 

 

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