Am 26. Juni 2023 verkündet der Bundesgerichtshof um 12.00 Uhr seine Entscheidung zum Dieselverfahren, insbesondere zu möglichen Folgerungen aus dem Urteil des EuGH vom 21. März 2023, C-100/21) (Verhandlung: 8.5.2023).
Wir prüfen für Sie Ihren möglichen Anspruch auf Schadensersatz. Das bedeutet: Sie behalten Ihr Fahrzeug und bekommen einen Teil des Kaufpreises erstattet.
NEUIGKEITEN: Der Bundesgerichtshof gibt einen Schadenbetrag in Höhe von 5% - 15% vor, ohne das ein Gutachten eingeholt werden muss. Ferner muss sich der Käufer Nutzungsabzüge gefallen lassen. Sobald das Urteil vorliegt, folgen hier weitere Ausführungen.
Hierfür füllen Sie bitte die Abfrage sorgfältig aus. Am Ende der Abfrage werden Sie gebeten, Unterlagen zum Fahrzeugkauf (Rechnung, verbindliche Bestellung, Kaufvertrag, Auftragsbestätigung) hochzuladen. Sollten Sie den Fahrzeugkauf finanziert haben und sollte die Finanzierung noch nicht abgeschlossen sein, halten Sie bitte auch den Finanzierungsvertrag zum Upload bereit.