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Kaufpreis mindern statt Auto zurückgeben: So funktioniert die Minderung

Nicht immer will man das Auto gleich zurückgeben, nur weil die Sitzheizung defekt ist oder der Lack Kratzer hat. Oft möchte man den Wagen behalten, aber nicht den vollen Preis für ein mangelhaftes Fahrzeug zahlen. Hier kommt die Minderung (§ 441 BGB) ins Spiel: Sie reduzieren den Kaufpreis und erhalten die Differenz zurück.

Obwohl dieses Recht oft ein „Schattendasein“ neben dem Rücktritt führt, hat es entscheidende Vorteile – besonders bei kleineren Defekten.

Der entscheidende Vorteil: Minderung geht auch bei Bagatellen

Während Sie für einen Rücktritt vom Kaufvertrag einen „erheblichen“ Mangel benötigen (die berühmte Bagatellgrenze), gilt für die Minderung: Auch bei geringfügigen Mängeln ist eine Kaufpreisminderung möglich (§ 441 Abs. 1 Satz 2 BGB).

  • Das bedeutet: Selbst wenn der Fehler klein und günstig zu reparieren ist, können Sie den Preis drücken, sofern die Nacherfüllung (Reparatur) gescheitert ist.

Wie viel Geld bekomme ich zurück? (Die Berechnung)

Die Berechnung der Minderung ist oft kompliziert, weshalb viele Anwälte lieber zum Rücktritt raten. Das Gesetz schreibt eine Verhältnisrechnung vor:

Geminderter Preis = (Wert mit Mangel x Vereinbarter Kaufpreis) / Wert ohne Mangel

Die „Schätzung“ in der Praxis

Da es schwierig ist, den exakten „Wert mit Mangel“ zu bestimmen, greifen Gerichte oft zu einer Schätzung (§ 287 ZPO).

  • Faustformel: In der Praxis orientiert sich die Minderungshöhe meist an den voraussichtlichen Reparaturkosten, die nötig wären, um den Mangel zu beseitigen.
  • Wichtig: Sie bekommen nicht automatisch die Reparaturkosten 1:1 erstattet, aber sie dienen als wichtigster Anhaltspunkt für den Minderwert.

Wann lohnt sich die Minderung?

Die Minderung ist ideal, wenn:

  1. Der Mangel Sie nicht massiv stört (z. B. optische Fehler, defekte Komfortfunktionen).
  2. Sie das Auto unbedingt behalten wollen.
  3. Der Mangel so geringfügig ist, dass ein Rücktritt rechtlich nicht durchsetzbar wäre.

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