Unsere Rechtsanwälte (* = angestellte/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin)
Rechtsanwalt Stephan Wehrbein*
Kontakt
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- Höherweg 101
- 40233 Düsseldorf
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- 02 11 / 28 06 46 - 0
- Website:
- https://ramom.de
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Herr Rechtsanwalt Stephan Wehrbein ist seit dem Jahre 2017 als Rechtsanwalt zugelassen und in den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht tätig.
Aufgrund persönlichen Interesses und eigenen Antriebes hat Herr Rechtsanwalt Wehrbein bereits kurz nach Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei im Arbeitsrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt gesetzt und umfangreiche Erfahrung in der Prozessführung und in Vergleichsverhandlungen erlangt. Dabei kann Herr Rechtsanwalt Wehrbein sehr erfolgreich zwischen widerstreitenden Interessen vermitteln und zu effektiven Lösungen gelangen, um lange Prozesse und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und somit den Mandanten Kosten und Zeit zu ersparen. Unvermeidbare Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten führt er dank großer praktischer Expertise äußerst zielorientiert und sehr erfolgreich. Dabei hat er über seine jahrelange Tätigkeit ein effektives Taktikgespür entwickelt, welches ihm erlaubt, die Gegenseite treffend einzuschätzen und dies gewinnbringend einzusetzen. Herr Rechtsanwalt Wehrbein berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer/innen als auch Arbeitgeber/innen in allen Problemstellungen und Facetten des Arbeitsrechts und hat erfolgreich hunderte Mandate in allen dort denkbaren Bereichen geführt. Dabei ist er Experte im Bereich von Kündigungen, Verhandlungen über Aufhebungsverträge, Abmahnungen, die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Entgeltansprüchen sowie Zeugnisfragen im Bereich des Individualarbeitsrechtes - also dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für Fragen in Bezug auf die Themen der Kündigungsschutz, der Arbeitsvertrag, das Arbeitszeugnis, die Abmahnung, der Urlaub, das Gehalt, die Überstunden oder andere ist Herr Rechtsanwalt Wehrbein gerne Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht - egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind. Ebenso effektiv und zielführend berät und vertritt er Interessen im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes - also etwa auf der Ebene des Tarifvertragsrechts oder zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Seine Mandanten schätzen an ihm seine klare, freundliche und ehrliche Art der Kommunikation, die diesen hilft, fundierte und gute Entscheidungen zu treffen.
Im Bereich des Verkehrsrechtes hat Herr Rechtsanwalt Wehrbein seinen Schwerpunkt insbesondere im Bereich der Verkehrsunfallregulierung gesetzt. Er ist dabei Experte bei der effektiven außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Haftpflichtversicherern, der Einschätzung von Haftungsquoten sowie der Einschätzung von Sachschäden auch in technischer Hinsicht. Er kann daher auch in der Kommunikation mit Werkstätten und Sachverständigen auf ein fundiertes technisches Verständnis zurückgreifen, welches er sich in langjähriger Tätigkeit auf diesem Gebiet und aufgrund persönlichen Interesses aneignen konnte. Dabei ist er hinsichtlich aktueller Gerichtsurteile stets auf dem aktuellen Stand und verfolgt Themen der Mobilität und aktueller technischer Entwicklungen auch privat mit großem Interesse. Bereits während des Studiums an der Universität zu Köln entwickelte er eine Affinität für den Bereich der Mobilität und des Verkehrsrechts. Neben einer Tätigkeit bei einem großen deutschen Versicherer im Bereich der internationalen Mobilität war er später als Jurist beim ADAC Nordrhein e.V. beratend für Mitglieder im Verkehrsrecht tätig. Im Anschluss sammelte er weitere Erfahrungen in diesem Bereich als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt auf Seiten eines international tätigen Dienstleistungsunternehmens, welches Verkehrsunfallschäden im Ausland oder unter Beteiligung ausländischer Fahrzeuge im Auftrag von Versicherungsunternehmen reguliert – diese beidseitige Erfahrung ermöglicht es ihm, derartige Schadenfälle aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und adäquate Lösungsmöglichkeiten für problematische Fälle aufzuzeigen. Die Erfahrung darin, die Arbeitsweise der Versicherungen treffend einschätzen zu können, führte dazu, dass Herrn Rechtsanwalt Wehrbein Ansprüche Geschädigter von Verkehrsunfällen in vierstelliger Anzahl erfolgreich bereits außergerichtlich durchsetzen konnte. Aber auch abseits der vielen Fragen, die sich zu Verkehrsunfällen ergeben, ist Herr Rechtsanwalt Wehrbein Experte in sämtlichen anderen Gebieten des Verkehrsrechtes. Für sämtliche Fragen in Bezug auf die Themen die Schadenregulierung, der Verkehrsunfall und das Verhalten bei und nach einem Unfall, die Haftungsquote, die Fahrerflucht, die Gutachterkosten, das Schmerzensgeld, der Unfall im Ausland, das Bußgeld und der Bußgeldbescheid, die Geschwindigkeitsüberschreitung, das Handy am Steuer oder andere ist Herr Rechtsanwalt Wehrbein daher gerne Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht.
Herr Rechtsanwalt Wehrbein hat die Fachanwaltskurse für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht erfolgreich absolviert.

