Unsere Rechtsanwälte (* = angestellte/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin)

Kontakt

Rechtsanwältin Anika Giepen*
Position:
Fachanwältin für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht
Adresse:
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
E-Mail:
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Telefon:
02 11 / 280 646 - 0
Website:
https://ramom.de
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Rechtsanwältin Anika Giepen ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen und kann daher auf eine langjährige Berufserfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten zurückgreifen. Seit 2007 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2008 Fachanwältin für Verkehrsrecht. Sie war in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien bundesweit tätig und ist seit 2022 in der Kanzlei Momberger Ihre Spezialistin im Bereich des Verkehrszivilrechts. Dort kümmert sie sich um die Abwicklung von Verkehrsunfällen sämtlicher Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer, Motorradfahrer, E-Scooter, Fahrradfahrer und Fußgänger. Frau Giepen berät Sie als Geschädigten eines Verkehrsunfalles bei der Bezifferung des Ihnen unfallbedingt entstandenen Schadens durch Einholung von Kostenvoranschlägen oder Sachverständigengutachten, analysiert die festgestellten Fahrzeugschäden durch eine Vergleichsbetrachtung von Reparatur- und Wiederbeschaffungsfall, klärt Fragen bei fiktiver Abrechnung ohne Reparatur, durch Eigenreparatur oder konkreter Abrechnung durch Reparatur in einer Fachwerkstatt und begleitet Sie während der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung bei Fragen zu Mietwagen und Nutzungsausfall. Aber auch weitere Schadenpositionen wie Wertminderung, Abschleppkosten, Standgebühren, Entsorgungskosten, An- und Abmeldekosten etc. werden von Frau Giepen erläutert und gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers bzw. diesem persönlich geltend gemacht. 

Neben der Geltendmachung von Sachschäden kümmert sich Frau Giepen auch um die Geltendmachung von Personenschäden. Hier werden die unfallbedingt erlittenen Verletzungen bis zur Genesung begleitet, Schmerzensgeld beziffert und auch weitere materiellen Ansprüche wie Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden und Erwerbsschaden geltend gemacht. 

Neben der Bezifferung der materiellen und immateriellen Schadenersatzpositionen ordnet Frau Giepen das Unfallgeschehen rechtlich anhand der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte ein und klärt die Haftungsfragen mit den Haftpflichtversicherern des Unfallverursachers. Sofern bei Haftungsquoten oder alleinigem Verschulden die Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung sinnvoll ist, berät Frau Giepen Sie ebenfalls umfassend und macht verbleibende Schadenersatzpositionen im Wege der Quotenvorrechts bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend. 

Schließlich unterstützt Frau Giepen Sie nicht nur außergerichtlich, sondern auch gerichtlich bundesweit. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung verfügt sie über umfassende Kenntnisse im Prozessrecht, erörtert mit Ihnen ehrlich und offen die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens, fertigt Klageschriften und übernimmt die Prozessvertretung bis zum Abschluss eines Verfahrens.