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Kontakt

Rechtsanwalt Christoph Schlichting*
Position:
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Adresse:
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
E-Mail:
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Telefon:
02 11 / 280 646 - 0
Website:
https://ramom.de

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Rechtsanwalt Christoph Schlichting ist mehr als zehn Jahre Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seit seiner Zulassung im Jahre 2011 bearbeitet Herr Rechtsanwalt Schlichting für die Kanzlei Momberger mehrere tausend Fälle, insbesondere Verkehrsunfallsachen, Bußgeldangelegenheiten und fahrerlaubnisrechtliche Fälle. Er verfügt somit über umfassende Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.

In Verkehrsunfallangelegenheiten verfolgt Herr Rechtsanwalt Schlichting konsequent sämtliche möglichen Ansprüche des Unfallgeschädigten, wie z.B. Sach- und Personenschäden, vom ersten Kontakt bis zur endgültigen Regulierung durch den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers. Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung kann Herr Rechtsanwalt Schlichting die notwendigen Haftungsfragen zutreffend einschätzen und bei abweichender Regulierung durch den Versicherer erfolgreich durchsetzen.  Sollte ein Klageverfahren dafür notwendig sein, wird auch der gerichtliche Weg nachdrücklich bestritten. Vor einem Klageverfahren werden die Erfolgsaussichten und das Prozesskostenrisiko offen und transparent erläutert, sodass der Geschädigte genau weiß, auf was er sich bei einer Klage einlässt. 

Ferner vertritt Herr Rechtsanwalt Schlichting Betroffene in Bußgeldangelegenheiten. Hierzu zählen insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands- und Rotlichtverstöße. Dabei sind Herrn Rechtsanwalt Schlichting sämtliche in Betrieb befindende Messgeräte und deren Fehlerquellen bekannt, um bestmöglich die Erfolgschancen abzuwägen und soweit erforderlich auch die notwendigen gerichtlichen Schritte einzuleiten, damit die Betroffenen von zu Unrecht erhobenen Vorwürfen entlastet werden. Auch bei den sog. „Handyverstößen“ konnte Herr Rechtsanwalt Schlichting bereits mehrfach unberechtigte Vorwürfe entkräften. 

Letztlich ist das Fahrerlaubnisrecht zu erwähnen, welches Herr Rechtsanwalt Schlichting ebenfalls bearbeitet. Hierbei ist Herrn Rechtsanwalt Schlichting das persönliche Bestreben seiner Mandanten, das Mobilitätsinteresse zu erhalten, besonders wichtig. In unzähligen Fällen konnte bereits die Fahrerlaubnis „gerettet“ oder die Absolvierung einer MPU oder eines ärztlichen Gutachtens verhindert werden. Sollte die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden sein, ist es das klare Ziel, die Fahrerlaubnis zwar schnellmöglich, dabei aber auf dem sichersten Weg zurückzuerhalten. Niemand möchte z.B. eine MPU zweimal absolvieren. Die Korrespondenz mit den Behörden erfolgt dabei zwar stets mit der Zielsetzung der Erhaltung der Fahrerlaubnis, jedoch auch immer mit dem erforderlichen Maß an „Fingerspitzengefühl“.

Herrn Rechtsanwalt Schlichting ist bei der Bearbeitung seiner Mandate insbesondere die umfassende Aufklärung der rechtlichen Möglichkeiten wichtig, welche stets offen, ehrlich und mit einer realistischen Zielsetzung erfolgt. Es werden keine falschen Versprechungen abgegeben, sodass die Mandanten immer wissen, woran sie sind.