Verkehr und Bußgeld

Verkehrssünder werden schon bald kräftig zur Kasse gebeten. Vom Überfahren der Kreuzung bei Rotlicht bis zum Rasen, Drängeln und unerlaubten Autorennen wird das Bußgeld von Anfang Februar an drastisch angehoben. Wer nach Alkohol- und Drogenkonsum beim ersten Mal erwischt wird, zahlt 500 Euro, beim zweiten Mal 1.000 und beim dritten mindestens 1.500 Euro. Der neue äußerste Bußgeldrahmen lässt hier je nach Schwere sogar 3.000 Euro zu. Drängler, die bei 100 Stundenkilometern weniger als fünf Meter Abstand zum vorderen Auto haben, müssen 320 statt bisher 200 Euro hinlegen. Bei überhöhtem Tempo reicht die Strafe bis 680 Euro in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts. Wer an einer Ampel bei einer Rotphase von länger als einer Sekunde losfährt, muss 200 statt bisher 125 Euro zahlen.

 

Führerschein

Autofahrer, die infolge von verkehrswidrigem Verhalten ihre Fahrlizenz verlieren, sollen das Fahrverbot nicht länger durch «Führerschein-Tourismus» ins Ausland unterlaufen können. Vom 19.01.2009 an sind Fahrerlaubnisse, die ungeachtet des Führerschein-Entzugs oft in Osteuropa ausgestellt wurden, nach EU-Recht verboten.

 

Quelle: www.beck-online.de