12.  Nebentätigkeit

Arbeitsverträge enthalten grundsätzlich Klauseln zu Nebentätigkeiten. Hat der Arbeitnehmer bereits eine Nebentätigkeit ausgeübt, sei es eine Vortragstätigkeit oder aber eine eigene selbstständige Tätigkeit, so ist diese bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis nur zulässig, wenn es entsprechend im Arbeitsvertrag geregelt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass der Arbeitnehmer seine volle Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. Arbeitsverträge regeln die Frage der Nebentätigkeit regelmäßig dahingehend, dass die Zustimmung des Arbeitgebers für die Nebentätigkeit eingeholt werden muss. Dies ist auch erforderlich um etwaige Konkurrenztätigkeiten des Arbeitnehmers auszuschließen.

Allerdings kann es auch für den Arbeitnehmer einklagbaren Anspruch auf Ausübung einer Nebentätigkeit geben, wenn diese die Tätigkeit beim Arbeitgeber nicht beeinträchtigt und der Arbeitnehmer weiterhin in der Lage ist, seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber vollständig zu erfüllen. Hierzu zählt auch die Verpflichtung keine Konkurrenztätigkeiten zu übernehmen.

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12. Nebentätigkeit

13. Pfändungsklauseln, Abtretungsverbote

14. Urlaubsanspruch

15. Wettbewerbsverbot

16. Steuerliche Regelungen

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