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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Circa 3.500 EUR kostet durchschnittlich ein Kraftfahrzeug-Haftpflichtschaden in Deutschland. Der Bereich der Haftpflichtversicherung ist für Versicherungsunternehmen meist defizitär, dass bedeutet, das gegen 100 EUR Einnahmen 102 EUR Ausgaben stehen, man also pro Versicherungskunden 2 EUR verliert. Bei Millionen Kunden kommt es also auf jeden Euro an.

Sparen - koste es, was es wolle...

Die Defizite gleichen Versicherungsgesellschaften mit anderen Bereichen aus. Lebensversicherungen und Krankenversicherungen sind in der Regel hoch profitabel für Versicherungen. Im Haftpflichtbereich aber muss gespart werden und sei es auch auf Kosten des geltenden Rechts. Versicherungen gaukeln Geschädigten vor, dass bestimmte Beträge nicht zu erstatten sein. Ein Beispiel: Der Geschädigte wird unverschuldet in einen Autounfall verwickelt. Vor dem Unfall hatte sein Fahrzeug einen so genannten Wiederbeschaffungswert von 10.000 EUR. Nach dem Unfall hat das Fahrzeug im beschädigten Zustand noch einen so genannten Restwert in Höhe von 5.000 EUR. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 8.000 EUR, wobei alle genannten Werte netto-Werte darstellen. Jetzt wurde das Fahrzeug durch den Unfall aber glücklicher Weise nur so beschädigt, dass weder die Verkehrssicherheit, noch die Fahrfähigkeit beeinträchtigt wurde und der Geschädigte nutzt sein Fahrzeug einfach weiter. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt 5.000 EUR, denn schließlich könne der Geschädigte ja das Fahrzeug verkaufen und habe dann 10.000 EUR, also den Wiederbeschaffungswert.

Diese Abrechnung der Versicherung ist schlichtweg falsch. Das weiß die Versicherung auch, dennoch rechnet sie so ab. Der Geschädigte, insbesondere der, der keinen Anwalt hat oder einen Anwalt, der keine Ahnung hat, gibt sich mit der Abrechnung zu frieden. Hört sich ja schließlich logisch an. Ist aber, wie gesagt, quatsch, da dem Geschädigten 3.000 EUR mehr zustehen.

Lassen Sie sich nit über den Tisch ziehen...

Wurde ein Geschädigter unverschuldet in einen Autounfal verwickelt, hat die Haftpflichtversicherung der Gegenseite die Kosten der Inanspruchnahme des Anwalts zu erstatten. Lassen Sie sich bei der Abrechnung Ihres Autounfalls helfen, beauftragen Sie einen Profi, bevor Sie etwas falsch machen, was Sie hinterher viel Geld kostet. Stelln Sie eine kostenlose Anfrage an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 Surftipp: Versicherung

 

TBNR

Tatbestandstext 

FaP-Pkt

Euro

FV

101000

Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.

(B - 0)

35,00 €

 
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101006

Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden.

(B - 0)

35,00 €

 
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101012

Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sach-

(B - 0)

35,00 €

 
 

schaden.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101018

Sie ließen beim Befahren der Straße die im Verkehr erforderliche Rück-

(B - 0)

10,00 €

 
 

sicht außer Acht und beschmutzten dabei Andere.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101024

Sie stellten das Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht weg-

(B - 0)

20,00 €

 
 

fahren konnte.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101030

Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im Verkehr erforderliche

(B - 0)

35,00 €

 
 

Sorgfalt außer Acht, so dass es zum Unfall kam.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101036

Sie behinderten +) Andere, indem Sie ihnen das Einordnen im

(B - 0)

20,00 €

 
 

sogenannten Reißverschlussverfahren nicht ermöglichten.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101042

Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich *) ein, ohne dem

(B - 0)

30,00 €

 
 

dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben,

     
 

diesen zu verlassen.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101043

Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich *) ein, ohne dem

(B - 0)

35,00 €

 
 

dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben,

     
 

diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101048

Sie behinderten +) durch das Parken auf einer Fußgängerfurt der

(B - 0)

20,00 €

 
 

Lichtzeichenanlage Andere.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101060

Sie behinderten +) durch das Parken Andere.

(B - 0)

20,00 €

 
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101100

Sie belästigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr

(B - 0)

10,00 €

 
 

erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen

     
 

unvermeidbar.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.1 BKat

     
 

     

     

101106

Sie behinderten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr

(B - 0)

20,00 €

 
 

erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen

     
 

unvermeidbar.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.2 BKat

     

 

TBNR Tatbestandstext   FaP-Pkt Euro FV
101000  Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. (B - 0) 35,00 €  
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101006  Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden. (B - 0) 35,00 €  
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101012
Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sach- (B - 0) 35,00 €  
  schaden.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101018  Sie ließen beim Befahren der Straße die im Verkehr erforderliche Rück- (B - 0) 10,00 €  
  sicht außer Acht und beschmutzten dabei Andere.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101024  Sie stellten das Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht weg- (B - 0) 20,00 €  
  fahren konnte.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101030  Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im Verkehr erforderliche (B - 0) 35,00 €  
  Sorgfalt außer Acht, so dass es zum Unfall kam.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101036  Sie behinderten +) Andere, indem Sie ihnen das Einordnen im (B - 0) 20,00 €  
  sogenannten Reißverschlussverfahren nicht ermöglichten.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101042  Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich *) ein, ohne dem (B - 0) 30,00 €  
  dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben,      
  diesen zu verlassen.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101043  Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich *) ein, ohne dem (B - 0) 35,00 €  
  dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben,      
  diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101048  Sie behinderten +) durch das Parken auf einer Fußgängerfurt der (B - 0) 20,00 €  
  Lichtzeichenanlage Andere.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101060  Sie behinderten +) durch das Parken Andere. (B - 0) 20,00 €  
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101100  Sie belästigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr (B - 0) 10,00 €  
  erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen      
  unvermeidbar.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.1 BKat      
              
101106  Sie behinderten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr (B - 0) 20,00 €  
  erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen      
  unvermeidbar.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.2 BKat      

Zurzeit führen wir einen Providerwechsel durch, so dass die eAkte erst am Montag, den 17. Dezember 2012 erreichbar sein wird.

 
Geschwindigkeit - § 3 Abs. 3 StVO
 
 
 
TBNR
Tatbestandstext 
FaP-Pkt
Euro
FV
103775
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 3
80,00
 
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103776
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 3
120,00
 
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.6 BKat
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103777
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 3
160,00
1 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 41 - 50) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103778
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 4
240,00
1 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 51 - 60) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103779
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 4
440,00
2 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 61 - 70) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.9 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103780
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 4
600,00
3 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (über 70) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 

103775 - 103780    *)   Zulässige Geschwindigkeit angeben
                         **) Festgestellte Geschwindigkeit angeben

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Stand: 01.09.2009 - 8. Auflage

Inhalt folgt...

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