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Arbeitsrecht

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ADAC Vertragsanwalt Düsseldorf

Sie suchen einen ADAC Vertragsanwalt in Düsseldorf? Besuchen Sie uns im ADAC Haus auf der Automeile (Höherweg 101, 3. Etage, über dem Straßenverkehrsamt). Rechtsanwalt Momberger ist ADAC Vertragsanwalt in Düsseldorf. Als einer von über 600 Clubjuristen berät Rechtsanwalt Momberger als ADAC Vertragsanwalt in Düsseldorf wegen aller Rechtsfagen zum Verkehrsrecht. Bei Ihrem ADAC Vertragsanwalt in Düsseldorf erhalten Sie als ADAC Mitglied zeitnah einen Besprechungstermin zur ADAC Rechtsberatung.

Bei Momberger Rechtsanwälte ist Rechtsanwalt Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht, als ADAC Vertragsanwlt im Rahmen der ADAC Rechtsberatung tätig. Da die Vielzahl der dort tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausschließlich verkehrsrechtliche Fälle bearbeiten, können Sie auch bei diesen Rechtsanwältinnen und Rchtsanwälten bei Fragen zum Verkehrsrecht einen Termin vereinbaren. In Düsseldorf sind fünf Rechtsanwältinnen Fachanwalt für Verkehrsrecht und drei Rechtsanwälte führen die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht. Auf Grund der Spezialisierung der gesamten Kanzlei ausnahmslos auf das Rechtsgebiet Verkehrsrecht, dürfen Sie hier eine lückenlose und kompetente Rechtsberatung zum Verkehrsrecht erwarten. Darüber hinaus sind zwei Rechtsanwältinnen Fachanwältin für Strafrecht. Ebenso führt eine Kollegin den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Unabhängig davon, ob Sie ADAC Rechtsschutz Mitglied sind, erhalten Sie eine ADAC Rechtsberatung als Mitglied des ADAC e.V. Der ADAC Vertragsanwalt Momberger kann durch Sie (für eine Erstberatung) also auch in Anspruch genommen werden, wenn Sie keine ADAC Rechtsschutz Versicherung abgeschlossen haben. Fragen Sie Ihren ADAC Vertragsanwalt aus Düsseldorf. Auf der Webseite des ADAC finden Sie weitere ADAC Vertragsanwälte in Düsseldorf. Auch bei den weiteren Vertragsanwälten des ADAC bekommen Sie zeitnah einen Bertaungstermin. Weitere Auskunft erteilt Ihnen auch Ihr ADAC e.V. aus München. Schnelle, kompetente und kostenfreie Beratung durch Ihre ADAC Anwälte. Sparen Sie Zeit und nutzen Sie die Fachkompetenz Ihrer ADAC Juristen und ADAC Vertragsanwälte in Ihrer Nähe. Bei Fragen rund um Auto, Straßenverkehr und Reise helfen wir ADAC Mitgliedern mit einer kostenfreien Rechtsberatung. Das gilt auch bei Fragen zum Arbeitsrecht. Folgen Sie einfach dem Link: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf

 

ADAC Vertragsanwalt Düsseldorf 

 

 

 

Wir beraten Sie ebenso gerne im Arbeitsrecht. Rechtsanwältin Anika Giepen ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Neben ihr beraten Sie in arbeitsrechtlichen Fragen Rechtsanwalt Stephan Wehrbein und Rechtsanwältin Julia Hesker: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf

Studentische Hilfskraft (m/w/d)

 

Was uns ausmacht

Wir, die Rechtsanwälte Momberger, sind eine moderne Kanzlei mit ca. 60 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Durch unsere Verbindung von rechtlichem Know-How und dem Wunsch nach Prozessoptimierung für unsere Mandanten, befinden wir uns als spezialisiertes und agiles Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der Technik.

Reaktionsschnelles, wirtschaftlich effizientes und serviceorientiertes Arbeiten sind die Maßstäbe, an denen wir uns messen lassen. Dabei ist uns unser nicht abreißender Start-Up Spirit genauso wichtig, wie professionelle Arbeiterfolge auf höchstem Niveau.

 

Was Sie erwartet

Bei uns werden Sie nicht mit Rechercheaufgaben im Hinterzimmer beschäftigt, bei uns arbeiten Sie als Teammitglied mitten im Tagesgeschäft!

  • Sie nehmen Anrufe und E-Mails von Mandanten entgegen und beantworten Rückfragen selbstständig oder leiten diese an unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen weiter.
  • Sie legen Akten an, pflegen diese und überwachen Zahlungseingänge.
  • Sie Erstellen Schreiben nach Vorlage und unterstütze Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei ihren Aufgaben.

 Bitte beachten Sie, dass wir derzeit nur juristische Hilfskräfte einstellen, die mindestens 2x wöchentlich jeweils 8h zur Verfügung stünden. 

Was Sie mitbringen, damit Sie zu uns passen

  • Sie befinden sich derzeit im Studium der Rechtswissenschaften oder haben dieses bereits abgeschlossen.
  • Kommunikationsstärke und Mannschaftsgeist
  • Leistungsbereitschaft ebenso, wie Zielstrebigkeit und Ergebnisorientierung
  • Eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Freude an Telefonaten

 

Was wir Ihnen bieten

  • Eine steile Lernkurve. Das gilt für Ihr juristisches Fachwissen ebenso wie für den Umgang mit unseren Mandanten.
  • Ein hoch modernes Arbeitsumfeld mit offener Unternehmenskultur.
  • Junge, motivierte Kollegen und Kolleginnen sowie die Perspektive für eine Zusammenarbeit über das Studium hinaus.
  • Wir laden Sie ein, an unseren beliebten Teamevents teilzunehmen.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre vollständige Bewerbung an Frau Hesker, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Zurzeit führen wir einen Providerwechsel durch, so dass die eAkte erst am Montag, den 17. Dezember 2012 erreichbar sein wird.

 
Geschwindigkeit - § 3 Abs. 3 StVO
 
 
 
TBNR
Tatbestandstext 
FaP-Pkt
Euro
FV
103775
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 3
80,00
 
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103776
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 3
120,00
 
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.6 BKat
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103777
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 3
160,00
1 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 41 - 50) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103778
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 4
240,00
1 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 51 - 60) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103779
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 4
440,00
2 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (von 61 - 70) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.9 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 
103780
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
A - 4
600,00
3 M
 
geschlossener Ortschaften um ... (über 70) km/h.
 
 
 
 
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
 
 
 
 
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
 
 
 
 
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
 
 
 
 
(andere Kfz)      Tab.: 703011
 
 
 

103775 - 103780    *)   Zulässige Geschwindigkeit angeben
                         **) Festgestellte Geschwindigkeit angeben

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Stand: 01.09.2009 - 8. Auflage

 

TBNR

Tatbestandstext 

FaP-Pkt

Euro

FV

101000

Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.

(B - 0)

35,00 €

 
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101006

Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden.

(B - 0)

35,00 €

 
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101012

Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sach-

(B - 0)

35,00 €

 
 

schaden.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101018

Sie ließen beim Befahren der Straße die im Verkehr erforderliche Rück-

(B - 0)

10,00 €

 
 

sicht außer Acht und beschmutzten dabei Andere.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101024

Sie stellten das Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht weg-

(B - 0)

20,00 €

 
 

fahren konnte.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101030

Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im Verkehr erforderliche

(B - 0)

35,00 €

 
 

Sorgfalt außer Acht, so dass es zum Unfall kam.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101036

Sie behinderten +) Andere, indem Sie ihnen das Einordnen im

(B - 0)

20,00 €

 
 

sogenannten Reißverschlussverfahren nicht ermöglichten.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101042

Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich *) ein, ohne dem

(B - 0)

30,00 €

 
 

dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben,

     
 

diesen zu verlassen.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101043

Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich *) ein, ohne dem

(B - 0)

35,00 €

 
 

dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben,

     
 

diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101048

Sie behinderten +) durch das Parken auf einer Fußgängerfurt der

(B - 0)

20,00 €

 
 

Lichtzeichenanlage Andere.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101060

Sie behinderten +) durch das Parken Andere.

(B - 0)

20,00 €

 
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

     
 

     

     

101100

Sie belästigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr

(B - 0)

10,00 €

 
 

erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen

     
 

unvermeidbar.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.1 BKat

     
 

     

     

101106

Sie behinderten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr

(B - 0)

20,00 €

 
 

erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen

     
 

unvermeidbar.

     
 

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.2 BKat

     

 

TBNR Tatbestandstext   FaP-Pkt Euro FV
101000  Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. (B - 0) 35,00 €  
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101006  Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden. (B - 0) 35,00 €  
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101012
Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sach- (B - 0) 35,00 €  
  schaden.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101018  Sie ließen beim Befahren der Straße die im Verkehr erforderliche Rück- (B - 0) 10,00 €  
  sicht außer Acht und beschmutzten dabei Andere.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101024  Sie stellten das Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht weg- (B - 0) 20,00 €  
  fahren konnte.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101030  Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im Verkehr erforderliche (B - 0) 35,00 €  
  Sorgfalt außer Acht, so dass es zum Unfall kam.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101036  Sie behinderten +) Andere, indem Sie ihnen das Einordnen im (B - 0) 20,00 €  
  sogenannten Reißverschlussverfahren nicht ermöglichten.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101042  Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich *) ein, ohne dem (B - 0) 30,00 €  
  dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben,      
  diesen zu verlassen.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101043  Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich *) ein, ohne dem (B - 0) 35,00 €  
  dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben,      
  diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101048  Sie behinderten +) durch das Parken auf einer Fußgängerfurt der (B - 0) 20,00 €  
  Lichtzeichenanlage Andere.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101060  Sie behinderten +) durch das Parken Andere. (B - 0) 20,00 €  
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat      
              
101100  Sie belästigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr (B - 0) 10,00 €  
  erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen      
  unvermeidbar.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.1 BKat      
              
101106  Sie behinderten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr (B - 0) 20,00 €  
  erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen      
  unvermeidbar.      
  § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.2 BKat      
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Straßenverkehrsamt Gebäude - 3. Etage
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